Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Am ver­gan­ge­nen Wochen­ende, am 29. Novem­ber 2024 um 15:30 Uhr, machte ein Rei­sen­der die Bun­des­po­li­zei­in­spek­tion Düs­sel­dorf auf einen mut­maß­li­chen Dro­gen­han­del auf­merk­sam. Eine Streife konnte dar­auf­hin beob­ach­ten, wie ein 28-jäh­ri­ger Marok­ka­ner auf dem Vor­platz des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hofs Betäu­bungs­mit­tel an einen 17-jäh­ri­gen Lands­mann verkaufte.

Kontrolle und Festnahme

Beide Män­ner wur­den umge­hend von der Poli­zei kon­trol­liert und zur Dienst­stelle gebracht. Eine Durch­su­chung des 28-Jäh­ri­gen för­derte eine Tüte mit meh­re­ren klei­nen Ver­schluss­tüt­chen zutage, die Can­na­bis ent­hiel­ten. Beim 17-jäh­ri­gen Käu­fer konnte das gekaufte Betäu­bungs­mit­tel eben­falls sicher­ge­stellt wer­den. Ins­ge­samt wog das sicher­ge­stellte Can­na­bis 12,5 Gramm brutto.

Rechtsbelehrung und weitere Maßnahmen

Die Betei­lig­ten wur­den von den Beam­ten über ihre Rechte belehrt. Nach Rück­spra­che mit der K‑Wache des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf und der Staats­an­walt­schaft wurde fest­ge­stellt, dass die Vor­aus­set­zun­gen für eine Unter­su­chungs­haft nicht vorliegen.

Freilassung nach Abschluss der Ermittlungen

Das beschlag­nahmte Betäu­bungs­mit­tel wurde zur wei­te­ren Bear­bei­tung sicher­ge­stellt. Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­den beide Per­so­nen von der Wache entlassen.