Sym­bol­bild Zoll bei der Über­prü­fung in Gast­stät­ten © Lokalbüro

 

 

Am 6. Dezem­ber 2024 führte das Haupt­zoll­amt Düs­sel­dorf in Zusam­men­ar­beit mit ver­schie­de­nen Behör­den eine groß­an­ge­legte Prüf­ak­tion durch. Ziel war es, Gast­stät­ten, Knei­pen und wei­tere Betriebe in meh­re­ren Städ­ten des Ein­zugs­ge­biets zu kon­trol­lie­ren. Ins­ge­samt waren 92 Zöll­ner und 138 wei­tere Bediens­tete im Ein­satz, dar­un­ter Ver­tre­ter von Lan­des­po­li­zeien, Ord­nungs­äm­tern, Steu­er­fahn­dun­gen, Finanz­äm­tern und Ausländerbehörden.

Die Kon­trol­len hat­ten das Ziel zu über­prü­fen, ob Arbeit­ge­ber ihre Beschäf­tig­ten ord­nungs­ge­mäß zur Sozi­al­ver­si­che­rung ange­mel­det haben, ob Sozi­al­leis­tun­gen zu Unrecht bezo­gen wur­den oder ob die Beschäf­tig­ten die not­wen­di­gen Arbeits­ge­neh­mi­gun­gen bezie­hungs­weise Auf­ent­halts­ti­tel besit­zen. Dar­über hin­aus wurde kon­trol­liert, ob Min­dest­löhne ein­ge­hal­ten wur­den oder mög­li­cher­weise aus­beu­te­ri­sche Arbeits­be­din­gun­gen vor­la­gen. Ein wei­te­rer Schwer­punkt lag auf der behör­den­über­grei­fen­den Erkennt­nis­ge­win­nung zu mög­li­chen Clan­ak­ti­vi­tä­ten und unrecht­mä­ßi­gen Strukturen.

Bei der Prü­fung stellte der Düs­sel­dor­fer Zoll zahl­rei­che Auf­fäl­lig­kei­ten fest:

  • Ver­dacht auf Bei­trags­vor­ent­hal­tung in 13 Fäl­len (davon 9 in Düsseldorf)
  • Ver­dacht auf Min­dest­lohn­un­ter­schrei­tung in 18 Fäl­len (davon 8 in Düsseldorf)
  • Ver­dacht auf ille­gale Aus­län­der­be­schäf­ti­gung in 2 Fäl­len (beide in Wuppertal)
  • Ver­dacht auf Leis­tungs­miss­brauch in 4 Fäl­len (alle in Düsseldorf)
  • Ver­dacht auf Ver­stöße gegen die Sofort­mel­de­pflicht in 5 Fäl­len (alle in Wuppertal)
  • Zusätz­lich wur­den meh­rere Straf- und Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wegen unver­steu­er­ter Tabak­er­zeug­nisse eingeleitet.

Die Fest­stel­lun­gen der betei­lig­ten Behör­den wur­den von die­sen eigen­stän­dig wei­ter­be­ar­bei­tet. Die abschlie­ßende Aus­wer­tung und Bear­bei­tung der Unstim­mig­kei­ten, ins­be­son­dere hin­sicht­lich der Erkennt­nis­ge­win­nung im Bereich der Clan­kri­mi­na­li­tät, wird noch einige Zeit in Anspruch neh­men und kann aktu­ell nicht detail­lier­ter ver­öf­fent­licht werden.

Der Zoll zieht aus der gemein­sa­men Aktion eine posi­tive Bilanz. Diese Form der Zusam­men­ar­beit soll in Zukunft aus­ge­baut und wie­der­holt wer­den, um wei­ter­hin ent­schlos­sen gegen Schwarz­ar­beit und ille­gale Beschäf­ti­gung vorzugehen.