In den nächsten Tagen verschickt die Stadt Düsseldorf die Gebührenbescheide für Müllabfuhr und Straßenreinigung für das Jahr 2025. Im Unterschied zu den Vorjahren erfolgt der Gebühreneinzug nicht mehr durch die beauftragte AWISTA, sondern ab 2025 durch die Stadt selbst, konkret durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Diese Umstellung ist eine Folge der Neuordnung der Abfallwirtschaft in Düsseldorf zum Jahreswechsel.
Die Stadt Düsseldorf hat dazu bereits über Pressemitteilungen am 2. September 2024 unter https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/neuaufstellung-der-abfallwirtschaft-zum-jahreswechsel-bringt-besseren-service sowie am 17. Dezember 2024 unter https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/mehr-recycling-fuer-duesseldorf hingewiesen.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Düsseldorf ändert sich dadurch der Zahlungsweg. Soweit die Zahlungen per Lasteneinzugsverfahren abgewickelt werden, müssen Kunden der Stadt dafür neue SEPA-Mandate erteilen. Alte, der AWISTA erteilte Mandate, verlieren aus rechtlichen Gründen ihre Gültigkeit. Die Stadt hat die Kunden darüber im Dezember 2024 bereits in einem Schreiben vorab informiert.
Die Gebührenbescheide selbst werden diese Informationen ebenfalls nochmals enthalten. Des Weiteren werden die Bescheide mit QR-Codes versehen, wodurch die Zahlung sehr einfach online abgewickelt oder alternativ bequem online ein SEPA-Mandat erteilt werden kann.
Aktuell erreichen deswegen bereits sehr viele Anrufe das Callcenter der AWISTA wie auch das Service-Telefon des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz. Dies führt aktuell mitunter zu verlängerten Wartezeiten am Telefon. Das Telefon-System der AWISTA wurde daher um ein automatisches Angebot in der “Warteschleife” mit dem Angebot eines Rückrufs ergänzt. Bei diesem Service erfolgen die Rückrufe derzeit zu 98 Prozent pünktlich zur gewählten Zeit.
Viele Kunden weisen Stadt und AWISTA derzeit auch auf erfolgte Änderungen hin, beispielsweise einen Eigentümerwechsel nach Grundstücksverkauf. Die Stadt bittet, solche Informationen aktuell bevorzugt per E‑Mail an die Adresse abfallgebuehren@duesseldorf.de zu senden. Die Änderungen werden in der Verwaltung nach und nach abgearbeitet, anschließend werden Änderungsbescheide verschickt.