Beigeordnete für Kultur und Integration Miriam Koch © Lokalbüro

Bei­geord­nete für Kul­tur und Inte­gra­tion Miriam Koch © Lokalbüro

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ver­zeich­net im Jahr 2025 erneut einen Höchst­stand bei den Ein­bür­ge­run­gen. Bis Novem­ber wur­den 5.810 Men­schen ein­ge­bür­gert. Damit wurde die Zahl des bis­he­ri­gen Rekord­jah­res 2024 mit 4.388 Ein­bür­ge­run­gen deut­lich übertroffen.

Diese Ent­wick­lung unter­streicht sowohl die wei­ter­hin hohe Nach­frage nach Ein­bür­ge­run­gen als auch den sta­bi­len Bear­bei­tungs­fort­schritt im Amt für Migra­tion und Inte­gra­tion. Die größ­ten Grup­pen der neu ein­ge­bür­ger­ten Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer stam­men in die­sem Jahr aus Syrien, Russ­land, der Tür­kei, dem Iran und der Ukraine.

Vor dem Hin­ter­grund ange­pass­ter bun­des­recht­li­cher Vor­ga­ben zur Umset­zung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­set­zes erge­ben sich künf­tig ver­än­derte Anfor­de­run­gen an die Bear­bei­tung von Ein­bür­ge­rungs­an­trä­gen. Die Behörde ist dazu ver­pflich­tet, bestimmte Vor­aus­set­zun­gen im Rah­men per­sön­li­cher Vor­spra­chen der Ein­bür­ge­rungs­be­wer­be­rin­nen und ‑bewer­ber ver­tieft zu prü­fen. Dazu zäh­len ins­be­son­dere die Über­prü­fung der Sprach­kennt­nisse sowie des Bekennt­nis­ses zur frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung. Diese erwei­ter­ten Prüf­schritte wir­ken sich auf den zeit­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Ablauf der Ver­fah­ren aus.

“Wir wer­den die Ein­bür­ge­rungs­pro­zesse grund­le­gend neu gestal­ten müs­sen. Unter den neuen recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die Bear­bei­tungs­zei­ten im kom­men­den Jahr spür­bar ver­län­gern und die Zahl der Ein­bür­ge­run­gen ent­spre­chend zurück­ge­hen wird. Den­noch wer­den wir die­ses zen­trale Ele­ment der Inte­gra­tion wei­ter­hin mit gro­ßem Enga­ge­ment för­dern“, erklärt Miriam Koch, Bei­geord­nete für Kul­tur und Integration.

 

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