Alle freilaufenden Katzen (männlich und weiblich) müssen kastriert und gekennzeichnet (Chip oder Tätowierung) und registriert sein.
Außerdem ist die Katze in einem vom Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf geführten Register zu registrieren.
Folgende Angaben werden dafür benötigt:
- Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
- Name und Anschrift der Haltungsperson,
- Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
- Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder ‑zeichnung.
Mit den neuen Regelungen will die Stadt Düsseldorf das Leid der verwilderten Katzen bekämpfen. In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder frei geboren, entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen worden sind. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ allerdings nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. Das führt dazu, dass viele Tiere schlecht ernährt und ausgezehrt sind. Weiterhin sind die Katzen häufig krank, sie leiden an Infektionskrankheiten, sind von Parasiten befallen und haben unbehandelte Verletzungen. Dieses Elend wird kontinuierlich immer schlimmer, wenn sich die Tiere unkontrolliert vermehren können.