Frei­lau­fende Kat­zen Foto: LOKALBÜRO

 

Alle frei­lau­fen­den Kat­zen (männ­lich und weib­lich) müs­sen kas­triert und gekenn­zeich­net (Chip oder Täto­wie­rung) und regis­triert sein.

Außer­dem ist die Katze in einem vom Amt für Ver­brau­cher­schutz der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf geführ­ten Regis­ter zu registrieren.
Fol­gende Anga­ben wer­den dafür benötigt:

  1. Daten des Mikro­chips, alter­na­tiv die Tätowiernummer,
  2. Name und Anschrift der Haltungsperson,
  3. Vor­han­dene Fort­pflan­zungs­fä­hig­keit der Katze,
  4. Iden­ti­fi­ka­ti­ons­merk­male der Katze, z. B. Fell­farbe oder ‑zeich­nung.

Mit den neuen Rege­lun­gen will die Stadt Düs­sel­dorf das Leid der ver­wil­der­ten Kat­zen bekämp­fen. In Deutsch­land leben etwa zwei Mil­lio­nen Streu­ner­kat­zen, weil sie ent­we­der frei gebo­ren, ent­lau­fen, aus­ge­setzt oder zurück­ge­las­sen wor­den sind. Im Gegen­satz zu Wild­kat­zen kön­nen sich Haus­kat­zen in der „Wild­nis“ aller­dings nur unzu­rei­chend zurecht­fin­den und selbst ver­sor­gen. Das führt dazu, dass viele Tiere schlecht ernährt und aus­ge­zehrt sind. Wei­ter­hin sind die Kat­zen häu­fig krank, sie lei­den an Infek­ti­ons­krank­hei­ten, sind von Para­si­ten befal­len und haben unbe­han­delte Ver­let­zun­gen. Die­ses Elend wird kon­ti­nu­ier­lich immer schlim­mer, wenn sich die Tiere unkon­trol­liert ver­meh­ren können.