Jacques Tilly, Karnevalswagenbauer aus Düsseldorf © Lokalbüro

Jac­ques Tilly, Kar­ne­vals­wa­gen­bauer aus Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Das Mos­kauer Bezirks­ge­richt Bas­manny hat den für die­sen Mitt­woch ange­setz­ten Straf­pro­zess gegen den deut­schen Bild­hauer und Kar­ne­vals­wa­gen­bauer Jac­ques Tilly erneut ver­scho­ben. Der Ver­hand­lungs­ter­min wurde laut Gerichts­spre­cher auf den 26. Februar um 11 Uhr Orts­zeit (9 Uhr MEZ) ver­legt, weil vor­ge­la­dene Zeu­gen nicht erschie­nen seien.

Die Ver­hand­lung war ursprüng­lich bereits Ende Dezem­ber geplant, musste aber abge­sagt wer­den, weil die gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Ver­tei­di­ge­rin des Ange­klag­ten nicht anwe­send war. Auch die­ser Ter­min fand ohne die Teil­nahme Til­lys statt.

Hin­ter­grund des Verfahrens
Das Ver­fah­ren läuft in Abwe­sen­heit des Künst­lers. Den Ankla­ge­vor­wür­fen zufolge soll Tilly „Staats­or­gane der Rus­si­schen Föde­ra­tion ver­un­glimpft“ haben, wozu nach Anga­ben des Gerichts sowohl die rus­si­sche Armee als auch der Prä­si­dent gehören.

Die straf­recht­li­chen Bestim­mun­gen, auf die sich der Vor­wurf stützt, gehen auf rus­si­sche Geset­zes­än­de­run­gen zurück, die unter ande­rem die Ver­brei­tung „unrich­ti­ger Infor­ma­tio­nen“ über staat­li­che Insti­tu­tio­nen und Streit­kräfte kri­mi­na­li­sie­ren. Sol­che Vor­schrif­ten waren im Kon­text des Ukraine-Krie­ges erwei­tert wor­den und sehen bei Ver­ur­tei­lung erheb­li­che Stra­fen vor.

Infor­ma­ti­ons­stand und Beobachter
Tilly selbst hat nach eige­nen Anga­ben bis­lang keine offi­zi­elle Mit­tei­lung sei­tens der rus­si­schen Jus­tiz über die Anklage oder den Ver­fah­rens­ab­lauf erhal­ten, wie er gegen­über Nach­rich­ten­agen­tu­ren erklärte.

Ver­tre­ter der Deut­schen Bot­schaft in Mos­kau ver­folg­ten die Gerichts­sit­zung als Beob­ach­ter vor Ort, wie es in Berich­ten heißt.

Künst­le­ri­scher Kontext
Jac­ques Tilly ist inter­na­tio­nal bekannt für seine poli­tisch-sati­ri­schen Mot­to­wa­gen, die er regel­mä­ßig für den Düs­sel­dor­fer Rosen­mon­tags­zug gestal­tet. In der Ver­gan­gen­heit grif­fen seine Ent­würfe wie­der­holt poli­ti­sche Akteure und The­men, dar­un­ter auch rus­si­sche Staats­fi­gu­ren, visu­ell auf.

Ein­schät­zung:
Das Ver­fah­ren gegen Jac­ques Tilly beruht auf rus­si­schen Straf­ge­set­zen, die seit 2022 Kri­tik an Armee und Staats­or­ga­nen weit aus­le­gen und streng ahn­den. Ver­gleich­bare Fälle zei­gen, dass Pro­zesse in Abwe­sen­heit trotz Ver­zö­ge­run­gen häu­fig zu Ver­ur­tei­lun­gen füh­ren. Ver­fah­rens­ver­schie­bun­gen gel­ten dabei als üblich und ändern an der grund­sätz­li­chen Aus­rich­tung sol­cher Ver­fah­ren wenig.