
Das stark von Graffiti und Vandalismus gezeichnete Pumpenhaus auf dem Rheindeich bei Kaiserswerth wird möglicherweise ertüchtigt © Christof Roche
Von Christof Roche
In eine potenzielle Neunutzung des Pumpenhauses in Kaiserswerth kommt Bewegung. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie zeigte das Kulturamt der Stadt Düsseldorf auf der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung fünf (BV5) mehrere Optionen auf, wie das unter Denkmalschutz stehende Gebäude ertüchtigt werden kann. Aktuell befindet sich das seit Jahren leerstehende Pumpenhaus aufgrund von Vandalismusschäden und Graffiti in einem sehr schlechten Zustand.
Laut Ulrike Mütze vom Düsseldorfer Kulturamt gibt es für das Haus auf dem Rheindeich drei Optionen: Eine Nutzung als Atelier für diverse Künstler, eine Künstlerresidenz, wonach ein Künstler dort bis zu sechs Monaten bleiben kann, oder eine Mehrfachnutzung, wobei das Gebäude als Künstlerresidenz und in den Sommermonaten als Trauzimmer genutzt wird. Mütze unterstrich, es gebe keine Einschränkungen, welche Künstler das Pumpenhaus nutzen könnten.
Diese könnten aus den Bereichen Malerei, Musik, Literatur oder bildende Kunst stammen. Insgesamt verfügt das Gebäude mit Untergeschoss und Erdgeschoss über eine Gesamtfläche von 137 Quadratmetern. Die Kosten für eine niederschwellige Sanierung des Pumpenhauses bezifferte Mütze auf 370.000 Euro bis 710.000 Euro, wobei der Ausbau zur Künstlerresidenz auf jeden Fall aufwendiger sei als der zur Ateliernutzung. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie liegen laut Mütze bei 8.000 Euro.
Der Bezirksbürgermeister Benedikt Stieber (CDU) begrüßte die Studie als Startschuss für den weiteren Prozess einer Ertüchtigung des Pumpenhauses, stellte aber auch klar, dass die Stoßrichtung der neuen Nutzung Sache der Bezirksvertretung sei. Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Nicola Irmer (SPD), wollte vom Kulturamt wissen, ob eine Ertüchtigung auch mit einem geringeren Etat von beispielsweise 100.000 Euro möglich sei und ob diverse Maßnahmen wie Anschlüsse von Strom und Wasser vorgezogen werden könnten. Ulrike Mütze will dazu, auch in Abstimmung mit weiteren Ämtern, auf die BV5 zurückkommen.

