Wildschweinschädel © Hauptzollamt Düsseldorf

Wild­schwein­schä­del © Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Neben Ziga­ret­ten ent­deckt der Zoll einen kom­plet­ten Wild­schwein­schä­del im Kof­fer (FOTO)

Täg­lich lan­den Urlau­ber beim Zoll am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf und brin­gen Sou­ve­nirs von ihren Rei­sen mit. Meist han­delt es sich dabei um Klei­dung, Deko­ra­ti­ons­ar­ti­kel oder Kühl­schrank­ma­gnete. Eine deut­lich unge­wöhn­li­chere Wahl traf jedoch ein Rei­sen­der am 31.01.26.

Der gebür­tige Türke reiste an die­sem Tag von Kay­seri in der Tür­kei nach Düs­sel­dorf ein und wollte von dort aus seine Heim­reise nach Bel­gien fort­set­zen. Als er den Zoll­be­reich durch den grü­nen Aus­gang ver­las­sen wollte, hiel­ten Zoll­be­amte ihn an. Aus sei­nem Kof­fer ging ein deut­lich wahr­nehm­ba­rer, unan­ge­neh­mer Geruch aus.

Bei der Durch­leuch­tung des Gepäcks fiel den Zöll­nern sofort ein Objekt auf, das wie ein Tier­schä­del aus­sah. Beim Öff­nen des Kof­fers ver­stärkte sich der Ver­we­sungs­ge­ruch erheb­lich. In Plas­tik­tü­ten ver­packt fan­den die Beam­ten schließ­lich die Quelle: einen kom­plet­ten Wild­schwein­schä­del samt Unter­kie­fer – inklu­sive Haa­ren und Fleischresten.

Auf Nach­frage erklärte der Mann, er sei Jäger und habe den Schä­del als Jagd­tro­phäe aus dem Urlaub mit­brin­gen wol­len. Grund­sätz­lich ist dies nicht ver­bo­ten, da Wild­schweine nicht unter Arten­schutz ste­hen. Die noch vor­han­de­nen, bereits ver­fau­len­den Fleisch- und Haut­reste stell­ten jedoch ein erheb­li­ches Risiko im Hin­blick auf Tier­seu­chen dar. Aus die­sem Grund konnte der Schä­del nicht wie­der aus­ge­hän­digt wer­den und musste noch vor Ort ent­sorgt werden.

Eine Strafe wegen des Schä­del­trans­ports erwar­tet den Rei­sen­den nicht; er wurde ledig­lich ver­warnt. Aller­dings führte der Mann zusätz­lich deut­lich zu viele Ziga­ret­ten mit sich. Statt der erlaub­ten 200 Stück befan­den sich 800 Ziga­ret­ten in sei­nem Kof­fer. Für diese Über­menge wurde eine Strafe fäl­lig. Nach deren Zah­lung konnte der Rei­sende schließ­lich seine Heim­reise nach Bel­gien antreten.