
Ladesäulen © Lokalbüro
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat Ende April 2026 stadtweite Schwerpunktkontrollen an Elektro-Ladesäulen durchgeführt. Das Ergebnis ist deutlich: Insgesamt wurden 373 Verwarnungen ausgesprochen und 16 Fahrzeuge abgeschleppt.
Ziel der Aktion war es, sicherzustellen, dass die öffentliche Ladeinfrastruktur tatsächlich denjenigen zur Verfügung steht, die sie brauchen – nämlich Elektrofahrzeugnutzern ohne eigene Lademöglichkeit zu Hause oder am Arbeitsplatz. Doch die Kontrollen zeigten: Nicht nur Verbrenner blockieren die Stellplätze. Von den 373 Verwarnungen betrafen lediglich 29 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Der weitaus grössere Teil der Verstösse entfiel auf Elektrofahrzeuge selbst – vor allem weil die vorgeschriebene Parkscheibe nicht ausgelegt wurde. In einer kleineren Zahl von Fällen waren die Fahrzeuge zwar an der Säule geparkt, aber gar nicht zum Laden angeschlossen.
Was gilt an Düsseldorfer Ladesäulen?
Im Stadtgebiet gibt es derzeit zwei unterschiedliche Beschilderungsarten. An den meisten Ladesäulen steht das blaue Parkzeichen (Verkehrszeichen 314) – dort dürfen Elektrofahrzeuge mit „E” im Kennzeichen ausschliesslich während des Ladevorgangs für maximal eine oder vier Stunden parken, eine Parkscheibe ist Pflicht. An wenigen Standorten gilt noch das absolute Haltverbot (Verkehrszeichen 283), das das Parken während des Ladens für alle Elektrofahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen gilt: Parken ist nur zum Laden zulässig – wer fertig geladen hat, muss weiterfahren.
Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer, die Ladesäulen ausschliesslich bestimmungsgemäss zu nutzen. Die Kontrollen werden auch nach der Schwerpunktaktion fortgesetzt.


