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Mit rund 25 Ein­satz­kräf­ten hat die Direk­tion Ver­kehr des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf am Don­ners­tag, 18. Juli, von 7 bis 21 Uhr das Stadt­ge­biet unter die Lupe genom­men. 113 Fahr­zeuge sowie zwei Fuß­gän­ger wur­den kon­trol­liert – mit teils kurio­sen, teils erns­ten Ergebnissen.

Die zwei Fuß­gän­ger waren bei Rot über eine Ampel gegan­gen und wur­den ent­spre­chend zur Kasse gebe­ten. Das­selbe Ver­ge­hen leis­te­ten sich fünf Rad­fah­rende, zwei Auto­fah­rer und ein Lkw-Fah­rer. Fünf wei­tere Ver­kehrs­teil­neh­mer hiel­ten wäh­rend der Fahrt ihr Smart­phone in der Hand und wur­den eben­falls ange­hal­ten und sanktioniert.

Beson­ders auf­wen­dig gestal­tete sich ein Ein­satz in Ben­rath: Ein Rad­fah­rer sollte ange­hal­ten wer­den, weil er eine Fuß­gän­ger­zone befuhr – doch der 53-jäh­rige Düs­sel­dor­fer dachte nicht daran, sich dem Beam­ten zu fügen. Er belei­digte den Poli­zis­ten, igno­rierte des­sen Hal­te­zei­chen und ver­suchte zu flüch­ten. Als der Beamte ihn fest­hielt, schlug er um sich und ver­suchte sich los­zu­rei­ßen. Nun erwar­tet ihn eine Straf­an­zeige wegen des Ver­dachts des Wider­stands und der Beleidigung.

Spe­zia­lis­ten des Ver­kehrs­diens­tes stopp­ten zudem einen Klein­trans­por­ter aus den Nie­der­lan­den. Bei Außen­tem­pe­ra­tu­ren von über 30 Grad trans­por­tierte das Fahr­zeug Obst, Gemüse und Tief­kühl­fisch – ohne aus­rei­chende Küh­lung. Die Kar­tons mit dem Fisch waren bereits deut­lich sicht­bar auf­ge­weicht, die Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tur des obers­ten Fisch­kar­tons maß bereits 29 Grad. Das Amt für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz wurde hin­zu­ge­zo­gen und ord­nete die sofor­tige Ver­nich­tung des auf­ge­tau­ten Fisches an; für die übrige Ladung und den Trans­port wur­den wei­tere Maß­nah­men getroffen.

Bei der Kon­trolle eines wei­te­ren Pkw ergab sich der Ver­dacht einer tech­ni­schen Ver­än­de­rung, die einen gefähr­li­chen Man­gel dar­stel­len könnte. Das Fahr­zeug wurde sicher­ge­stellt und wird einem Sach­ver­stän­di­gen vor­ge­führt. Fah­rer und Hal­ter müs­sen mit Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen rechnen.