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Die Innen­tem­pe­ra­tur im Auto steigt an war­men Tagen sehr schnell an: Besit­zer soll­ten ihre Tiere daher nie­mals im Auto las­sen. Auch nicht wenige Minu­ten, nur eben für’s Bröt­chen beim Bäcker.

Das der­zeit schöne Som­mer­wet­ter hat auch eine Schat­ten­seite: Die damit ver­bun­de­nen extre­men Tem­pe­ra­tu­ren sind eine Gefahr für Hunde und alle Haus­tiere, die im Auto zurück­blei­ben. Das Amt für Ver­brau­cher­schutz der Stadt Düs­sel­dorf warnt ein­dring­lich vor die­sen Gefah­ren und ver­zeich­nete ver­mehrt Beschwer­den über im Auto geblie­bene Vier­bei­ner. Denn der Wagen ist weder sicher noch wohl­tem­pe­riert, er ist eine töd­li­che Hitzefalle!

“Immer wie­der ver­ges­sen Hun­de­hal­ter, dass sie damit ihren vier­bei­ni­gen Lieb­ling unge­wollt in akute Lebens­ge­fahr brin­gen”, sagt Klaus Meyer, Chef des Amtes für Ver­brau­cher­schutz. “Extreme Tem­pe­ra­tu­ren füh­ren beim Hund sehr schnell zum Hitz­schlag. Es dro­hen Erbre­chen, Atem­not und Kreis­lauf­ver­sa­gen. Erste Anzei­chen sind ver­mehr­tes Hecheln, Unruhe oder auch Apa­thie. Von einem Hitz­schlag spricht man, wenn eine Kör­per­tem­pe­ra­tur von über 40 Grad erreicht ist. Man darf diese Gefahr ein­fach nicht unterschätzen.”

Eine Tem­pe­ra­tur von 40 Grad wird bereits bei einer Außen­tem­pe­ra­tur von 24 Grad erreicht — und zwar nach etwa 30 Minu­ten. Sind außen 30 Grad, wird es im Auto bereits nach rund 15 Minu­ten 40 Grad heiß oder noch wär­mer. Selbst bei ver­meint­lich gerin­gen 20 Grad Außen­tem­pe­ra­tur wer­den nach etwa einer Stunde im Innern des Wagens lebens­be­droh­li­che 46 Grad gemessen.

Auch im Schat­ten abge­stellte Fahr­zeuge sind kein geeig­ne­ter Auf­ent­halts­ort für Hunde. Die Son­nen­ein­strah­lung kann sich schon nach kur­zer Zeit ändern, so dass das Fahr­zeug in der pral­len Sonne steht. “Immer wie­der müs­sen Hunde von der Poli­zei oder dem Ord­nungs­amt aus die­ser Hit­ze­falle befreit wer­den. Das Fahr­zeug wird durch einen Schlüs­sel­dienst geöff­net und der Hund wird in ein Tier­heim gebracht. Die Kos­ten hier­für trägt der Tier­hal­ter. Gegen die Besit­zer wird außer­dem wegen Ver­sto­ßes gegen das Tier­schutz­ge­setz ermit­telt”, sagt Klaus Meyer.

Wer ein Tier in Not im Auto bemerkt, muss schnell han­deln! Sofort die Poli­zei oder auch die Feu­er­wehr infor­mie­ren, um das Fahr­zeug öff­nen zu las­sen, wenn der Fahr­zeug­hal­ter oder Fah­rer nicht schnell genug gefun­den wer­den kann. Das Amt für Ver­brau­cher­schutz rät des­halb, den Hund lie­ber zu Hause zu las­sen oder einer zuver­läs­si­gen Per­son anzuvertrauen.