Bei der Offenlegung des Tour de France Vertrages hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf frühzeitig für größtmögliche Transparenz eingesetzt. Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte den französischen Vertragspartner ASO bereits Ende 2016 gebeten, auf die vertraglich festgelegte Verschwiegenheitsklausel zu verzichten und einer Veröffentlichung zu zustimmen. Dies wurde von der ASO mit der Begründung abgelehnt, „dass die öffentliche Freigabe des Vertrages mit der Stadt Düsseldorf beeinträchtigend“ für Verhandlungen mit anderen Städten sei.
Ohne diese Zustimmung der ASO war es der Landeshauptstadt Düsseldorf rechtlich nicht möglich, die von ihr angestrebte Offenlegung des Vertrages vorzunehmen.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: “Wir waren von Anfang an für Transparenz beim Vertrag. Trotz des entsprechenden Ersuchens von uns an die ASO wurde von deren Seite die Veröffentlichung mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht abgelehnt. Das angekündigte Urteil würde uns von der Verschwiegenheit im Vertrag entbinden. Selbstverständlichkeit kommen wir dann der Offenlegung nach, die wir ohnehin befürwortet hatten.”
Nachfolgend eine deutsche Übersetzung des Textes aus dem Schreiben der A.S.O :
“Es sind einige Fragen zur öffentlichen Freigabe des Grand-Départ-Vertrags aufgetaucht. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir eine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet, und wir möchten sicherstellen, dass wir sie so weit wie rechtlich möglich erfüllen können, um bei der Umsetzung des Grand Départ 2017 ruhig zu arbeiten. Wie ich Ihnen auch schon sagte, führen wir derzeit Gespräche mit verschiedenen internationalen Großstädten für die kommenden Ausgaben der Tour de France, und wir glauben, dass die öffentliche Freigabe des Vertrages mit der Stadt Düsseldorf beeinträchtigend sein wird.”