Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus/Ab sofort dürfen auch Spiel- und Bolzplätze nicht mehr betreten werden
Oberbürgermeister Thomas Geisel stellte bei einer weiteren Pressekonferenz am Mittwoch, 18. März, aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat die Landeshauptstadt Düsseldorf zudem eine weitere Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Die Maßnahmen sollen weiter zur Reduzierung der sozialen Kontakte in der Bevölkerung führen. Die Anordnungen gelten ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020.
Bürgerservice
Der Bürgerservice soll für dringende Angelegenheiten in eingeschränkter Form ab Montag, 23. März, im Dienstleistungszentrum an der Willi-Becker-Allee sowie in der Kfz-Zulassungsstelle am Höherweg wieder aufgenommen werden. Um den Infektionsschutz dabei aufrecht zu erhalten, werden verschiedene Vorkehrungen wie der Zugang durch Schleusen eingerichtet. Termine für den Bürgerservice können nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Um den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern den Erhalt bereitliegender Reisepässe und Personalausweise zu ermöglichen, werden diese Dokumente ab sofort per Fahrradkurier zugestellt, ohne dass Gebühren erhoben werden.
Parkgebühren entfallen
Bus und Bahn sollen nur noch für unverzichtbare Fahrten genutzt werden und somit für Personen der Kritischen Infrastruktur (Versorgung, Entsorgung, Krankenhäuser etc.) zur Verfügung stehen. „Damit diejenigen, die unserer Empfehlung folgen und auf die Nutzung von Bahn und Bus verzichten, nicht benachteiligt werden, verzichten wir auf Parkgebühren“, kündigte Oberbürgermeister Thomas Geisel an. Es werden keine Parkgebühren an mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Straßenraum des Düsseldorfer Stadtgebietes mehr erhoben.
Notbetreuung von Kindern
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet seit Montag, 16. März, Notgruppen für die Kinderbetreuung an. Die Notgruppen stehen ausschließlich Kindern offen, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen und die einer Tätigkeit nachgehen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient (sogenannte Schlüsselpersonen).
Derzeit werden in den Notgruppen mit bis zu fünf Kindern in den jeweiligen Kitas sowie insgesamt 330 Kindern in Schulen betreut. Das Angebot wird auch während der Osterferien aufrechterhalten.
Notschlafstellen und weitere Einrichtungen für Obdachlose
Notschlafstellen und Aufenthaltsorte für Obdachlose bieten nach derzeitigen Bestimmungen nicht ausreichend Platz um den Infektionsschutz einzuhalten. Daher werden an der Aldekerkstraße und dem Vogelsangerweg zusätzliche Notschlafstellen geschaffen. Zudem wird ein Hotel mit 47 Plätzen für die Versorgung obdachloser Menschen zur Verfügung gestellt.
Unterstützung für Senioren und Hilfsbedürftige
Auch die „zentren plus“ mit ihrem Angebot für ältere Bürerinnen und Bürger der Stadt sind derzeit geschlossen, um das Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Personen zu mindern. Allerdings sind die Zentren weiterhin telefonisch und per E‑Mail erreichbar. Darüber hinaus wird vom Amt für soziale Dienste ein Hilfsservice koordiniert, um Unterstützung für den Alltag – zum Beispiel beim täglichen Einkauf – zu bieten. Freiwillige, die diesen Service unterstützen wollen, können sich an Wolfgang Gerhard wenden per E‑Mail an wolfgang.gerhard@duesseldorf.de
159 bestätigte Corona-Fälle in der Landeshauptstadt
Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 159 diagnostizierte Fälle von Coronavirus. Am Mittwoch, 18. März, wurden 95 Abstriche im Diagnostikzentrum vorgenommen, hinzu kommen 11 mobile Abstriche. 738 Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern wurden am Mittwoch, 18. März, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Informationstelefons (0211–8996090) bis 16 Uhr angenommen und Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus gegeben.
Insgesamt werden in vier Krankenhäusern der Stadt derzeit sieben Patienten intensivmedizinisch sowie 15 Patienten auf einer Normalstation behandelt.
Die Auswirkungen der Allgemeinverfügung auf das öffentliche Leben (Auszug)
Schließung weiterer Einrichtungen Unter anderem müssen ab jetzt auch Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Cafés geschlossen werden. Anbieter von Freizeitaktivitäten – sowohl drinnen als auch draußen – müssen ihre Angebote einstellen. Betroffen sind auch Reisebusreisen mit Ein- oder Ausstieg von Personen im Stadtgebiet von Düsseldorf.
Restaurants und Speisegaststätten
Der Zugang zu Restaurants und Speisegaststätten sowie zu Mensen und Hotels mit Bewirtung von Übernachtungsgästen ist nur gestattet, wenn die Kontaktdaten der Besucher registriert werden, die Besucherzahl insgesamt 50 gleichzeitig anwesende Personen nicht übersteigt und zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Diese Einrichtungen dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens um 15 Uhr zu schließen.
Spiel- und Bolzplätze geschlossen
Um den Kontakt untereinander zu verringern und somit die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, untersagt die Stadt Düsseldorf als Betreiberin das Betreten und die Benutzung aller städtischen Spielplätze, Bolzplätze sowie der sogenannten Spielhöfe auf Schulhöfen. Die Anlagen werden mit Flatterband sichtbar abgesperrt und mit Schildern versehen. Es finden stichprobenartige Kontrollen statt und festgestellte Verstöße werden geahndet.
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist untersagt.
Öffnungen an Sonn- und Feiertagen
Einzel- und Großhandelsbetrieben ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Dies betrifft folgende Betriebe: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, außerdem Geschäfte des Großhandels.
Übernachtungsangebote
Übernachtungsangebote dürfen nicht zu touristischen Zwecken während der Dauer der Verfügung genutzt werden.
Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Schutz der Bevölkerung vor dem Virus SARS-CoV‑2 nach dem Infektionsschutzgesetz vom 18. März ist im Internet veröffentlicht unter