Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel (l.) freut sich mit Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum über die Unter­stüt­zung der Pro­mo­teams ‚©Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Ingo Lammert

 

Zunächst bis Ende Juni sind 40 Mit­ar­bei­ter einer exter­nen Firma im Ein­satz, um über Abstands­ge­bot und Mund-Nasen-Schutz zu infomieren

Pro­mo­ti­onteams sind ab Don­ners­tag, 14. Mai, zur Unter­stüt­zung des Ord­nungs­am­tes im Stadt­ge­biet unter­wegs. Sie sol­len die Men­schen im Hin­blick auf die Bestim­mun­gen zum Coro­naschutz infor­mie­ren. Mit im Gepäck haben die freund­li­chen Mit­ar­bei­ter Falt­blät­ter, die Hin­weise unter ande­rem zum Abstands­ge­bot und zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung enthalten.

“Die Pro­mo­teams sol­len die Arbeit unse­rer Außen­dienst­kräfte im Ord­nungs- und Ser­vice­dienst flan­kie­ren. Einen ord­nungs­be­hörd­li­chen Auf­trag haben sie nicht. Aber sie sol­len Men­schen, an Stel­len, wo es drauf ankommt, freund­lich und kom­pe­tent auf die Bestim­mun­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung auf­merk­sam machen”, erklärte Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

“Oft ist es den Leu­ten vor Ort gar nicht bewusst, dass sie gegen Vor­keh­run­gen zum Schutz vor der Anste­ckung mit dem Coro­na­vi­rus ver­sto­ßen und sich und andere in Gefahr brin­gen. Meist reicht dann ein freund­li­cher Hin­weis. Dazu sind ab jetzt die Pro­mo­teams da. Im Falle von grö­be­ren Ver­stö­ßen greift nach wie vor das Ord­nungs­amt ein”, betonte Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Zunächst bis Ende Juni sind täg­lich bis zu 40 Mit­ar­bei­ter einer exter­nen Pro­mo­tion-Firma unter­wegs. Die Teil­neh­mer der Teams tra­gen eine Weste, an den man erken­nen kann, dass sie im Auf­trag der Lan­des­haupt­stadt unter­wegs sind. Sie ver­tei­len zudem städ­ti­sche Flyer. Die Men­schen vor Ort sol­len die Teams rein ser­vice­ori­en­tiert, höf­lich und nett anspre­chen. Die Mit­ar­bei­ter in den Teams geben aller­dings auch Rück­mel­dun­gen an das Ord­nungs­amt über Stel­len im Stadt­ge­biet, an denen eine erhöhte Anzahl an Ver­stö­ßen gegen die Rege­lun­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­zu­stel­len ist. An die­sen Orten wird dann in der Folge der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst nach dem Rech­ten sehen und gege­be­nen­falls auch ord­nungs­be­hörd­lich einschreiten.