Gastronomen können weiter möglichst unbürokratisch ihre Terrassenflächen vergrößern
Bislang sind 261 Erlaubnisse erteilt worden
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verlängert für alle ortsansässigen Gastronomen die Möglichkeit, während der Zeit der Abstandsgebote infolge der Corona-Pandemie ihre Terrassenflächen zu vergrößern, bis zum 28. Februar 2021. Die Erlaubnis wird weiterhin gebührenfrei erteilt. Die Zahl der Anträge auf zusätzliche Sondernutzungsflächen belief sich, Stand Sonntag, 23. August, auf 352 — davon wurden bisher 261 Erlaubnisse erteilt.
Bislang endete die gewährte Frist für die Vergrößerung der Terrassenflächen aufgrund der Pandemie am 31. Oktober. Für die Sondernutzung der Flächen müssen die Gastronomen jeweils einen Antrag stellen. Dies gilt auch für die Betriebe, die bereits über eine Erlaubnis bis zum 31. Oktober verfügen, wenn sie die Sondernutzung fortführen möchten.
“Der beste Rettungsschirm für Gastwirte ist, dass sie Umsatz machen und Gäste bewirten können. Dabei ist es in Zeiten des Abstandsgebotes wegen der Corona-Pandemie für die Gastronomen auch in der kälteren Jahreszeit eine Hilfe, wenn sie ihre Terrassen ausdehnen können. Wir sind gerne bereit, zu helfen, wo es geht”, erklärt Oberbürgermeister Thomas Geisel.
“Die ‘Task Force’, aus Mitarbeitern des Ordnungsamtes, des Amtes für Verkehrsmanagement sowie der Feuerwehr, die zügig die Vorschläge der Gastwirte vor Ort prüft und gegebenenfalls die Gastronomen auch berät, hat sich bewährt. Dies zeigt die stattliche Zahl von 261 erteilten Erlaubnissen zur Terrassenerweiterung bisher”, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum.
“Außengastronomie ist zur jetzigen Zeit sehr wichtig für unsere Branche und kann auch im Herbst und Winter sehr wichtig sein und werden. Wir möchten uns bei der Stadt Düsseldorf für die Bereitschaft bedanken, dass für unsere Betriebe zunächst bis zum 28. Februar nächsten Jahres möglichst unbürokratisch Außengastronomie ermöglicht wird”, betont Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Nordrhein e.V..
Die Gastwirte können weiterhin ihre Ideen zur Erweiterung ihrer Terrassenflächen bei der Landeshauptstadt zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Am besten ist es, wenn sie schon im Vorfeld zum Beispiel das Einverständnis von Nachbarn für mögliche Ergänzungsflächen einholen, falls dies erforderlich ist.
Die Wirte können über die folgende E‑Mail-Adresse Kontakt mit der Stadt aufnehmen: sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de.
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona.