Him­mel & Ähd an der Nord­straße Foto: LOKALBÜRO

 

Gas­tro­no­men kön­nen wei­ter mög­lichst unbü­ro­kra­tisch ihre Ter­ras­sen­flä­chen vergrößern
Bis­lang sind 261 Erlaub­nisse erteilt worden

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ver­län­gert für alle orts­an­säs­si­gen Gas­tro­no­men die Mög­lich­keit, wäh­rend der Zeit der Abstands­ge­bote infolge der Corona-Pan­de­mie ihre Ter­ras­sen­flä­chen zu ver­grö­ßern, bis zum 28. Februar 2021. Die Erlaub­nis wird wei­ter­hin gebüh­ren­frei erteilt. Die Zahl der Anträge auf zusätz­li­che Son­der­nut­zungs­flä­chen belief sich, Stand Sonn­tag, 23. August, auf 352 — davon wur­den bis­her 261 Erlaub­nisse erteilt.

Bis­lang endete die gewährte Frist für die Ver­grö­ße­rung der Ter­ras­sen­flä­chen auf­grund der Pan­de­mie am 31. Okto­ber. Für die Son­der­nut­zung der Flä­chen müs­sen die Gas­tro­no­men jeweils einen Antrag stel­len. Dies gilt auch für die Betriebe, die bereits über eine Erlaub­nis bis zum 31. Okto­ber ver­fü­gen, wenn sie die Son­der­nut­zung fort­füh­ren möchten.

“Der beste Ret­tungs­schirm für Gast­wirte ist, dass sie Umsatz machen und Gäste bewir­ten kön­nen. Dabei ist es in Zei­ten des Abstands­ge­bo­tes wegen der Corona-Pan­de­mie für die Gas­tro­no­men auch in der käl­te­ren Jah­res­zeit eine Hilfe, wenn sie ihre Ter­ras­sen aus­deh­nen kön­nen. Wir sind gerne bereit, zu hel­fen, wo es geht”, erklärt Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

“Die ‘Task Force’, aus Mit­ar­bei­tern des Ord­nungs­am­tes, des Amtes für Ver­kehrs­ma­nage­ment sowie der Feu­er­wehr, die zügig die Vor­schläge der Gast­wirte vor Ort prüft und gege­be­nen­falls die Gas­tro­no­men auch berät, hat sich bewährt. Dies zeigt die statt­li­che Zahl von 261 erteil­ten Erlaub­nis­sen zur Ter­ras­sen­er­wei­te­rung bis­her”, sagt Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

“Außen­gas­tro­no­mie ist zur jet­zi­gen Zeit sehr wich­tig für unsere Bran­che und kann auch im Herbst und Win­ter sehr wich­tig sein und wer­den. Wir möch­ten uns bei der Stadt Düs­sel­dorf für die Bereit­schaft bedan­ken, dass für unsere Betriebe zunächst bis zum 28. Februar nächs­ten Jah­res mög­lichst unbü­ro­kra­tisch Außen­gas­tro­no­mie ermög­licht wird”, betont Tho­mas Kola­ric, Geschäfts­füh­rer des Hotel- und Gast­stät­ten­ver­ban­des (Dehoga) Nord­rhein e.V..

Die Gast­wirte kön­nen wei­ter­hin ihre Ideen zur Erwei­te­rung ihrer Ter­ras­sen­flä­chen bei der Lan­des­haupt­stadt zur Prü­fung und Geneh­mi­gung ein­rei­chen. Am bes­ten ist es, wenn sie schon im Vor­feld zum Bei­spiel das Ein­ver­ständ­nis von Nach­barn für mög­li­che Ergän­zungs­flä­chen ein­ho­len, falls dies erfor­der­lich ist.

Die Wirte kön­nen über die fol­gende E‑Mail-Adresse Kon­takt mit der Stadt auf­neh­men: sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de.

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona.