Aufstellung an 3.800 Wohngrundstücken erfolgt gebührenfrei “von Amts wegen”
Eigentümer von rund 3.800 Wohngrundstücken in Düsseldorf haben trotz mehrfacher Hinweise noch keine Reaktion auf die Verpflichtung zum Aufstellen einer gebührenfreien “blauen Tonne” gezeigt. Daher werden dort nun ab Montag, 5. Oktober, “von Amts wegen” blaue Tonnen aufgestellt. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden mit einem Informationsschreiben per Post darüber informiert. Die Papiertonne ist mit einem Hinweisaufkleber versehen, der zum Beispiel auch Mietern Auskunft gibt, welchem Grundstück die Tonne zugeordnet ist.
Seit Einführung der Pflicht zur Nutzung der blauen Tonne für die Sammlung von Altpapier am 1. Januar 2019 hat die Awista GmbH im Auftrag der Stadt rund 20.000 zusätzliche blaue Behälter ausgeliefert. Im Vorfeld waren die Eigentümer der Grundstücke, die noch nicht über blaue Tonnen verfügten, von der Stadt — zum Teil mehrfach — schriftlich informiert worden.
Die 3.800 Eigentümer beziehungsweise deren Mieter werden nun von der Stadt aufgefordert, sicherzustellen, dass die Tonne ab sofort dauerhaft auf dem jeweiligen Grundstück untergebracht wird. Die Tonnen werden gebührenfrei im Teilservice geleert. Das heißt, dass der Behälter zur Leerung durch den Grundstückseigentümer oder einen beauftragten Mieter oder Hausmeister an der Straße bereitgestellt werden muss und nach der Leerung unverzüglich wieder von der Straße zu entfernen ist. Auf Bestellung durch den Grundstückseigentümer kann die Tonne im Vollservice geleert und gegebenenfalls aus dem Keller gezogen werden. Dafür fallen allerdings Gebühren an.
Sollte die blaue Papiertonne auf dem betroffenen Grundstück unter keinen Umständen dauerhaft untergebracht werden können, haben die Grundstückseigentümer die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einzureichen.
Der Antrag ist schriftlich an die
Stadtverwaltung Düsseldorf, Amt 19/5.1, 40200 Düsseldorf,
zu richten und mit einer Begründung sowie entsprechenden Belegen zu versehen. Mindestens erforderlich ist das Beifügen von Fotos des aktuellen Mülltonnenstandplatzes des Grundstücks. Sollten notwendige Belege fehlen, wird der Antrag nach Aktenlage entschieden. Nähere Informationen finden sich unter www.duesseldorf.de/blauetonne.