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29 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren zur Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung eingeleitet

Die Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf (OSD) muss­ten im Zeit­raum von Frei­tag, 16. Okto­ber, bis Sonn­tag, 18. Okto­ber, ins­ge­samt 158 Hin­wei­sen auf Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung nach­ge­hen. In die­sem Zeit­raum wur­den auch die Sperr­zeit und das Alko­hol­aus­schank­ver­bot kontrolliert.

Auf­grund der neu­es­ten Fas­sung der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len mit Ände­rung der Sperr­zeit auf 23 Uhr statt 1 Uhr such­ten OSD-Mit­ar­bei­ter in der Nacht von Frei­tag, 16. Okto­ber, auf Sams­tag, 17. Okto­ber, 52 Betriebe in der Alt­stadt (Bol­ker­straße, Kurze Straße, Andre­as­straße, Am Domi­ni­ka­ner­klos­ter, Huns­rücken­straße) auf, um über die vor­ge­zo­gene Sperr­zeit ab der kom­men­den Nacht von Sams­tag, 17. Okto­ber, auf Sonn­tag, 18. Okto­ber, zu infor­mie­ren. Gegen drei Gas­tro­no­mien wurde auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die bis dato gel­tende Sperr­zeit ab 1 Uhr Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Im Zusam­men­hang mit OSD-Kon­trol­len zu den Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung in Ver­bin­dung mit der Anlage “Hygie­ne­schutz- und Infek­ti­ons­stan­dards” wur­den am Frei­tag, 16. Okto­ber, Ver­stöße in fünf Gas­tro­no­mien und einer Bäcke­rei fest­ge­stellt. In allen Fäl­len wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

In der Nacht von Sams­tag, 17. Okto­ber, auf Sonn­tag, 18. Okto­ber, kon­trol­lier­ten OSD-Mit­ar­bei­ter erst­mals die Ein­hal­tung der Sperr­zeit ab 23 Uhr. In der Alt­stadt waren um 23.15 Uhr noch fünf Dis­ko­the­ken in Betrieb. In allen Fäl­len ver­an­lass­ten OSD-Dienst­kräfte die Schlie­ßung und die Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Dar­über hin­aus tra­fen OSD-Dienst­kräfte in zwei Alt­stadt-Gas­tro­no­mien nach 23 Uhr Gäste an. Dort wurde eben­falls die Schlie­ßung ver­an­lasst und jeweils ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

In einem Imbiss in Stadt­mitte wur­den um 0.40 Uhr noch Gäste bewir­tet. Zudem tru­gen Mit­ar­bei­ter keine Mund-Nasen-Bede­ckung, und am Ein­gang und in den WC-Räu­men fehlte Des­in­fek­ti­ons­mit­tel. Die Kon­takt­liste war feh­ler­haft, und die Tische waren ein­ge­deckt. Mit­ar­bei­ter des OSD ver­an­lass­ten daher die Schlie­ßung, ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet. Auch bei einem Bis­tro in Ober­bilk und einer Gas­tro­no­mie im Hafen führte die Nicht­ach­tung der Sperr­stunde zur Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Um 1.05 Uhr lös­ten OSD-Dienst­kräfte dar­über hin­aus eine zuvor geneh­migte Ver­an­stal­tung in einer Bar in Ober­bilk auf, ein Ord­nun­sg­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Sechs Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den am Sams­tag, 17. Okto­ber, im Zusam­men­hang mit OSD-Kon­trol­len zu den Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung in Ver­bin­dung mit der Anlage “Hygie­ne­schutz- und Infek­ti­ons­stan­dards” eingeleitet.

Auf­grund von zahl­rei­chen Ver­stö­ßen musste zudem ein Fri­seur­sa­lon geschlos­sen wer­den. Zum Zeit­punkt der Über­prü­fung durch den OSD hiel­ten sich zehn Men­schen ohne Mund-Nasen-Bede­ckung im Betrieb auf. Neben feh­len­den Rei­ni­gungs­mit­teln und Kon­takt­lis­ten gab es auch keine Mög­lich­keit, die Haare im Salon zu waschen. Vor­han­dene Fri­seur­um­hänge, die nicht genutzt wur­den, waren außer­dem stark ver­schmutzt. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Drei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren haben Ein­satz­kräfte des OSD am Sonn­tag, 18. Okto­ber, ein­ge­lei­tet. Im Rah­men der Kon­trolle eines Imbis­ses in Ober­bilk wur­den zahl­rei­che Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­ge­stellt. Dort wur­den die Min­dest­ab­stände zwi­schen den Tischen nicht ein­ge­hal­ten, eine Kon­takt­liste konnte nicht vor­ge­zeigt wer­den, die Tische waren ein­ge­deckt, und in den WC-Räu­men war kein Des­in­fek­ti­ons­mit­tel vor­han­den. Fer­ner tru­gen Mit­ar­bei­ter und ein Gast keine Mund-Nasen-Bedeckung.

OSD-Ein­satzs­sta­tis­tik
Ins­ge­samt ver­zeich­nete der OSD von Frei­tag, 16. Okto­ber, bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 18. Okto­ber, 270 Ein­sätze, von denen 158 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Gesamt­ein­sätze des OSD seit dem 18. März 2020 bezif­fert sich auf 12.720, von denen 6.825 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. 248 Anrufe zum Thema gin­gen in den ver­gan­ge­nen drei Tagen bei der Leit­stelle des OSD ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 10.171.