Ab Mittwoch, 16. Dezember, werden auch Dienststellen und Bürgerbüros der Stadt weitestgehend geschlossen
Im Zuge der Verschärfung der Einschränkungen während des Corona-Lockdowns werden ab Mittwoch, 16. Dezember, bis Freitag, 8. Januar, die Dienststellen und Bürgerbüros der Stadt weitestgehend geschlossen bleiben. Die Dienstleistungen der Stadtverwaltungen werden — soweit möglich — über das Online-Angebot und über Notdienste in eingeschränkter Form fortgeführt.
Der Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung wäre — wie in den Jahren zuvor — zwischen den Feiertagen ohnehin geplant heruntergefahren worden. Der von den Ländern und der Kanzlerin am vergangenen Wochenende beschlossene, verschärfte Lockdown bereits vor den Weihnachtfeiertagen macht es auch bei der Stadtverwaltung erforderlich, den Publikumsverkehr weiter einzuschränken, um auch hier die Kontakte und Übertragungsrisiken des COVID-19-Virus möglichst gering zu halten.
Eine erste Übersicht über die Dienste der Stadtverwaltung Düsseldorf während des Lockdowns:
Standesamt — Beurkunden werden gewährleistet
Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen sowie Eheschließungen werden auch während des Lockdowns gewährleistet. Das Standesamt hat im ersten Lockdown seine Dienstleistungen schon weitestgehend auf kontaktlose Verfahren umgestellt. Nur wenn Dienstleistungen nicht ohne persönliche Vorsprachen erbracht werden können, zum Beispiel bei Eheschließungen, Beurkundungen von Erklärungen wie Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen etc. — oder wenn in komplexen Fällen eine ausführliche persönliche Beratung erforderlich ist, werden Termine zur Vorsprache vergeben.
Persönliche Vorsprachen sind in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
— bei Eheschließungen: Um nicht erforderliche Kontakte zu vermeiden, sollten die Teilnehmer bei Trauungen auf Brautpaar und Standesbeamten reduziert werden. Zwei zusätzliche Gäste (z. B. Trauzeugen) bleiben erlaubt. Im Zeitraum 16. Dezember bis 8. Januar sind rund 90 Eheschließungen vorgesehen.
— Vaterschaftsanerkennungen: Erklärungen über eine Vaterschaftsanerkennung können im Standesamt, im Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Wenn die Vaterschaftsanerkennung fehlt, ist die Beurkundung der Geburt des Kindes möglich, allerdings (zunächst) ohne Eintrag des Vaters. Für den 16. und 17. Dezember wurden bereits 17 Termine für Vaterschaftsanerkennungen vergeben, weitere Termine können derzeit nicht vereinbart werden.
In den anderen Fällen kann eine Bearbeitung ohne persönliche Vorsprache des Bürgers erfolgen. Ein großer Teil der Anliegen (Beurkundung von Geburten, Anmeldung von Eheschließungen, Digitalisierung) können auch über Mitarbeiter*innen im Home-Office erfolgen. Für andere Tätigkeiten (Urkundenservice, Beurkundung von Sterbefällen, Zuordnung der auf dem Postweg übersandten Dokumente, Versand der Urkunden) ist die Anwesenheit von Mitarbeiter*innen im Dienstgebäude erforderlich.
Notdienste des Straßenverkehrsamts und bei Einwohnerangelegenheiten
Alle gebuchten Termine beim Straßenverkehrsamt ab 16. Dezember müssen aufgrund des Lockdowns abgesagt werden. Ein Notdienst wird eingerichtet. Ein Zutritt zu den eigentlichen Bedienräumen in der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und der Verkehrsgewerbestelle ist grundsätzlich nicht möglich.
Einwohnerangelegenheiten: Alle gebuchten Termine ab 16. Dezember müssen aufgrund des Lockdowns abgesagt werden. Ein Notdienst wird eingerichtet.
Amt für Soziales
Das Amt für Soziales hat seine Dienstleistungen für die Bürger*innen bereits weitestgehend auf alternative Kontaktformen umgestellt, um persönliche Kundenkontakte zu vermeiden. Die Versorgungshotline bleibt erreichbar, der Dienst für existenzsichernden Aufgabenbereiche — zum Beipiel Grundsicherung, Bildung und Teilhabe, Hilfe zu Pflege, Eingliederungshilfe — wird sichergestellt.
Amt für Migration und Integration: Notdienste für Odach- und Asylangelegenheiten
Termine zur Einbürgerung — Aushändigung der Einbürgerungsurkunde — werden noch bis 17. Dezember stattfinden. Beratungsgespräche zu Einbürgerung werden telefonisch durchgeführt.
Auch das Kommunale Integrationszentrum wird Beratungen telefonisch und per Videogespräche durchführen. Die Erreichbarkeit des Service Points wird ausschließlich per E‑Mail und per telefonischer Hotline gewährleistet. Zusätzlich wird ein Notfallschalter eingerichtet. Auch die Ausländerbehörde wird einen Notfallschalter im Service Point einrichten.
Die Betreuung in den Unterkünften der Bereich Obdach und Asyl wird gewährleistet, ebenso wirtschaftliche Hilfen/Leistungen. Darüber hinaus werden Notfalltelefonnummern und Bereitschaftstelefon analog der üblichen Feiertagsregelungen geschaltet.
Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement geschlossen
Im Zuge der Verschärfung der Corona- Einschränkungen wird das Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich 8. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Genehmigungen für Halteverbotszonen bei Wohnungsumzügen und andere Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr können während dieser Zeit nur telefonisch über die Nummer 8923602 oder per E‑Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de beantragt werden. Alle genannten Anträge können auch auf dem Postweg an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf gesandt werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden per E‑Mail oder auf dem Postweg zugestellt. Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen sind über das Internet abrufbar unter www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/antraege-und-genehmigungen/?L=0
Kein Publikumsverkehr bei den Stadtbüchereien
Aufgrund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus in der Landeshauptstadt Düsseldorf stellen die Stadtbüchereien Düsseldorf ab Mittwoch, 16. Dezember, den Publikumsverkehr ein. Alle Büchereien bleiben geschlossen und auch die Rückgabeautomaten in der Zentralbibliothek sind außer Betrieb.
Die zurzeit ausgeliehenen Medien werden automatisch verlängert, so dass keine Versäumnisentgelte anfallen werden. Individuelle Rückgabetermine können im Benutzerkonto des Online-Kataloges eingesehen werden.
Alle Angebote der onlineBibliothek stehen während der Sonderschließzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Für die Nutzung der onlineBibliothek wird eine gültige Bibliothekskarte der Stadtbüchereien Düsseldorf benötigt. Diese ermöglicht den Zugang zu allen virtuellen Angeboten, welche bequem von zu Hause aus genutzt werden können — rund um die Uhr und ohne zusätzliche Gebühren: Über die Onleihe können E‑Books, Hörbücher, Hörspiele, Zeitschriften und E‑Learning-Kurse entliehen werden. Die Kinderbuch-App TigerBooks bietet Zugriff auf über 5.000 Medien für Kinder von 2 bis 12 Jahre. Der PressReader ermöglicht den Zugriff auf über 6.500 nationale und internationale Zeitungen und Zeitschriften und über die Streaming-Angebote Naxos und Medici.tv können Jazz sowie Klassik gehört werden. Mit filmfriend können viele Filme und Serien für die ganze Familie gestreamt werden. Das digitale Medien und Streamingangebote ist über die onlineBibliothek abrufbar unter www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/onlinebibliothek/
Sämtliche Führungen, Schulungen und Veranstaltungen der Stadtbüchereien Düsseldorf fallen ebenfalls aus.
Ein telefonischer Dienst unter der Rufnummer 8994399 ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag von 10 bis 14 Uhr eingerichtet. Oder per E‑Mail: stadtbuechereien@duesseldorf.de
In der Zeit der Weihnachtsschließung der gesamten Stadtverwaltung vom 24.Dezember bis zum 3. Januar sind die Stadtbüchereien telefonisch und per E‑Mail nicht erreichbar.
Volkshochschule schließt ab 16. Dezember
Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW wird die Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf ab Mittwoch, 16. Dezember, keine Veranstaltungen in Präsenzform mehr anbieten und die Volkshochschule wird für Besucherinnen und Besucher geschlossen.
Integrations- und Berufssprachkurse werden ab diesem Zeitpunkt unterbrochen und alle Weiterbildungsveranstaltungen vor Ort abgesagt. Davon sind auch die Deutschberatung und die Lehrgänge für den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen betroffen.
Soweit möglich, wird das Kursangebot in digitalen Formaten weitergeführt, was jedoch nicht für alle Themen und Inhalten möglich ist. Darüber, wie es mit ihren Weiterbildungsveranstaltung weitergeht, werden die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die zuständigen Dozentinnen und Dozenten zeitnah per Mail informiert.
Das VHS-Team ist weiterhin per E‑Mail, Telefon und über soziale Medien erreichbar.
Kulturamt telefonisch erreichbar
Auch das Kulturamt ist für den Publikumsverkehr geschlossen, Beratungen werden aber weiterhin telefonisch durchgeführt, die MitarbeiterInnen sind wie gewohnt erreichbar. Lediglich im Zeitraum zwischen dem 23 Dezember und dem 4. Januar hat das Amt Betriebsferien.
Die städtischen Museen und Ausstellungshäuser bleiben bis zum 10. Januar geschlossen. Digitale Angebote der Museen und des Kulturamtes zur kulturellen Bildung werden tagesaktuell im Internet unter
www.musenkuss-duesseldorf.de veröffentlicht.
Stadtarchiv per E‑Mail erreichbar
Das Stadtarchiv ist für den Publikumsverkehr vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 nicht zugänglich. Anfragen können schriftlich an stadtarchiv@duesseldorf gestellt werden. Von Heiligabend bis einschließlich 3. Januar ist das Stadtarchiv ganz geschlossen.
Friedhofsverwaltung eingeschränkt erreichbar
Die Friedhofsverwaltungen des Garten‑, Friedhofs und Forstamtes bleibt für Bestatter und Anprechpartner*innen der Friedhofsgärtnereien erreichbar, um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können.
Schulamt und Jugendamt
Zentrum für Schulpsychologie gewährleistet nur noch Präsenztermine, die unabdingbar aufgrund einer Krisen- oder Kinderschutzberatung sind. Ein telefonischer Notdienst ist erreichbar.
Das Jugendamt wird die Förderungen und Auszahlungen von Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindertagespflege, Betriebskosten Kindertageseinrichtungen und die Rechnungen der stationären und ambulanten Erziehungshilfen uneingeschränkt vornehmen.
Der Kinderschutz ist in den Stadtbezirken im Bezirkssozialdienst unter den bekannten Nummern sichergestellt. Beurkundungen der Beistandschaft sind nach telefonischer Anmeldung und im dringenden Notfall möglich.
Der Elternbesuchsdienst ist telefonisch erreichbar.
Die Kinder- und Jugendeinrichtungen sind ab dem 16. Dezember geschlossen. Die Einrichtungen Franklinstraße, Ekkehardstraße, Gräulinger Straße , die Spieloase und das Spektakulum schließen ab 21. Dezember. Die Jugendeinrichtungen Lewitstraße, Dorotheenstraße und Ulmenstraße schließen ab den 23. Dezember.
Die Kindertageseinrichtungen werden entsprechend der Nachfrage bis zu den Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr nur sehr eingeschränkt geöffnet sein.
Ordnungsamt
Für das beim Ordnungsamt angesiedelte Fundbüro wird bis zum 10. Januar ein Nordienst eingerichtet.
Infoline der Stadtverwaltung weiter erreichbar
Die Infoline der Landeshauptstadt Düsseldorf ist unter der Rufnummer 8991 weiter erreichbar. Terminvereinbarungen sind allerdings nicht möglich und werden während des Lockdowns auch nicht online angeboten.
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