21 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Landeshauptstadt Düsseldorf am Montag, 18. Januar. In fünf Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung entdeckten Einsatzkräfte des OSD, dass ein Einzelhandelsgeschäft in Rath entgegen der aktuellen Coronaschutzverordnung in einem seiner beiden separat zugänglichen Ladenlokale Gartenbauprodukte zum Verkauf anbot. Im zweiten Ladenlokal wurden verkaufszulässige Blumen angeboten. Der Inhaber wurde aufgefordert, das Ladenlokal mit den Gartenbauprodukten zu schließen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Bei der Kontrolle einer zunächst verschlossenen Schankwirtschaft in Oberbilk wurden zwei Personen angetroffen. Im Zuge der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass Kaffee getrunken, geraucht sowie mutmaßlich an den Geldspielgeräten gespielt wurde. Beide Anwesenden trugen zudem keine Mund-Nasen-Bedeckung. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Darüber hinaus stellten OSD-Mitarbeiter drei Verstöße gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet fest. Insgesamt wurden neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Vier Betroffene zeigten sich dabei in einem Fall derart aggressiv, dass die Kontrolle unter Androhung einer Personendurchsuchung und Einsatzes des Diensthundes durchgeführt werden musste.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am Montag, 18. Januar, 57 Einsätze, von denen 21 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März beziffert sich auf 18.830, von denen 9.280 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 29 Anrufe zum Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 13.193.
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