Archiv­bild. Foto: LOKALBÜRO

 

Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang der Woche hat das Land NRW ges­tern die Corona-Schutz- ver­ord­nung ange­passt. Darin wird eine Pflicht zum Tra­gen von me- dizi­ni­schen Mas­ken im ÖPNV fest­ge­legt – ab Mon­tag, 25. Januar. Als medi­zi­ni­sche Mas­ken gel­ten laut Ver­ord­nung soge­nannte OP- Mas­ken, Mas­ken des Stan­dards FFP2 oder KN95/N95-Mas­ken. Nicht mehr erlaubt sind dann All­tags­mas­ken, Schals, Tücher und andere tex­tile Mund-Nasen-Bedeckungen.

Die Rhein­bahn bit­tet ihre Fahrgäste, diese Rege­lung ab Mon­tag ei- gen­ver­ant­wort­lich in allen Bus­sen und Bah­nen, an Hal­te­stel­len und in U‑Bahnhöfen einzuhalten.

Über die geänderten Vor­ga­ben infor­miert die Rhein­bahn die Fahr- gäste ab sofort kurz­fris­tig über Durch­sa­gen, Aushänge und die digi- talen Informationskanäle. Im Sinne des Gemein­wohls wer­den alle Kun­den auf­ge­for­dert, sich an die bald gel­ten­den Regelungen

zu hal­ten.

Die Rhein­bahn behält sich vor, die Ein­hal­tung wei­ter­hin jeder­zeit und unangekündigt zu kon­trol­lie­ren, wie sie das seit Beginn der Mas­ken­pflicht Ende April bereits tut.

Auch im verlängerten Lock­down wird die Rhein­bahn ihrem öffentli- chen Auf­trag nach­kom­men und unter hohen Hygie­ne­stan­dards die Mobilität in der Region sicher­stel­len. Seit Beginn der Corona-Pan- demie erfüllt die Rhein­bahn ihre gesell­schaft­li­chen Rolle beim Infek­ti­ons­schutz in beson­de­rem Maße, etwa durch erhöhte Reini- gungs­in­ter­valle der Fahr­zeuge, Des­in­fek­ti­ons­spen­der, Lüftungskon- zepte in den Fahr­zeu­gen, den Ein­bau von Schutz­schei­ben in allen Bus­sen und vie­les mehr.

 

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