Nach den neuen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang der Woche hat das Land NRW gestern die Corona-Schutz- verordnung angepasst. Darin wird eine Pflicht zum Tragen von me- dizinischen Masken im ÖPNV festgelegt – ab Montag, 25. Januar. Als medizinische Masken gelten laut Verordnung sogenannte OP- Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken. Nicht mehr erlaubt sind dann Alltagsmasken, Schals, Tücher und andere textile Mund-Nasen-Bedeckungen.
Die Rheinbahn bittet ihre Fahrgäste, diese Regelung ab Montag ei- genverantwortlich in allen Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in U‑Bahnhöfen einzuhalten.
Über die geänderten Vorgaben informiert die Rheinbahn die Fahr- gäste ab sofort kurzfristig über Durchsagen, Aushänge und die digi- talen Informationskanäle. Im Sinne des Gemeinwohls werden alle Kunden aufgefordert, sich an die bald geltenden Regelungen
zu halten.
Die Rheinbahn behält sich vor, die Einhaltung weiterhin jederzeit und unangekündigt zu kontrollieren, wie sie das seit Beginn der Maskenpflicht Ende April bereits tut.
Auch im verlängerten Lockdown wird die Rheinbahn ihrem öffentli- chen Auftrag nachkommen und unter hohen Hygienestandards die Mobilität in der Region sicherstellen. Seit Beginn der Corona-Pan- demie erfüllt die Rheinbahn ihre gesellschaftlichen Rolle beim Infektionsschutz in besonderem Maße, etwa durch erhöhte Reini- gungsintervalle der Fahrzeuge, Desinfektionsspender, Lüftungskon- zepte in den Fahrzeugen, den Einbau von Schutzscheiben in allen Bussen und vieles mehr.
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