Wegen des aktuellen Wintereinbruchs weist die Stadt auf die Räumpflicht der Anlieger auf Gehwegen vor ihren Grundstücken hin. Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einen Meter zu räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer.
Die Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein.
Zum Abstreuen sollen abstumpfende Mittel genutzt werden. Für den “Hausgebrauch” sind Sand, Granulat oder Splitt bestens gegen Glätte geeignet und sind die Mittel der Wahl. Empfohlen werden besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind (www.blauer-engel.de/de/produktwelt/alltag-wohnen/streumittel/streumittel).
Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die Awista an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählt nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch “alternative” Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.