Zusätz­li­che Schil­der mit Verhaltensregeln/Besuch im Ein­klang mit der Natur

Beson­ders in Zei­ten der Corona-Pan­de­mie ver­zeich­nen hei­mi­sche Erho­lungs­ge­biete ver­mehr­ten Zulauf. Dies gilt auch für den Anger­mun­der Bag­ger­see. Jetzt appel­lie­ren neue Schil­der an die Besu­cher, sich an die gel­ten­den Regeln zu hal­ten. Denn die Natur darf nicht durch Erho­lung­su­chende beein­träch­tigt wer­den. So ist bei­spiels­weise eine Anreise mit dem Auto auf­grund der feh­len­den Abstell­mög­lich­kei­ten nicht möglich.

Baden ver­bo­ten
Durch Untie­fen und Kalt­was­ser­strö­mun­gen in den grund­was­ser­ge­füll­ten Seen ist es gefähr­lich, im See zu baden. Was­ser­tem­pe­ra­tur, Gestalt, Tiefe und Uferfor­ma­tion ändern sich regel­mä­ßig und drastisch. 

Wer ein Jahr spä­ter zum Schwim­men an einen ver­meint­lich bekann­ten Bag­ger­see kommt, kann dort völ­lig andere Ver­hält­nisse vor­fin­den. Wenige Meter vom Ufer weg herr­schen oft eisige Was­ser­tem­pe­ra­tu­ren. Dort kann es für jeden Schwim­mer gefähr­lich wer­den. Das bestehende Bade­ver­bot ist durch zehn neu auf­ge­stellte Schil­der mit Pik­to­gram­men im Strand- und Ufer­be­reich gekennzeichnet.

Dar­über hin­aus ist an den bei­den städ­ti­schen Zugän­gen — Zur Lin­dung und an der Holz­brü­cke An der Anger — jeweils ein Hin­weis­schild auf­ge­stellt wor­den. Damit soll auf die Ver­hal­tens­re­geln am Anger­mun­der Bag­ger­see auf­merk­sam gemacht wer­den. Die­ses Hin­weis­schild trägt auch ein Zusatz­schild Lot­sen­stelle, um den Stand­ort im Bedarfs­fall an die Ret­tungs­kräfte zu übermitteln.

Kein offe­nes Feuer oder Grillen/Verunreinigungen ver­mei­den
Offe­nes Feuer und Gril­len ist in Land­schafts­schutz­ge­bie­ten nicht erlaubt. Der Lan­des­haupt­stadt liegt auch die Sau­ber­keit der städ­ti­schen Berei­che beson­ders am Her­zen. Jedes Jahr lässt das Lie­gen­schafts­amt ab Früh­jahr bis Herbst Müll­be­häl­ter auf­stel­len und mehr­mals wöchent­lich durch die AWISTA ent­lee­ren. Besu­cher wer­den gebe­ten, die auf­ge­stell­ten Müll­be­häl­ter zu nut­zen oder Mit­ge­brach­tes wie­der mit zu nehmen.

Kein Lärm
Der Anger­mun­der Bag­ger­see soll in einer ruhi­gen land­schafts­be­zo­ge­nen Nut­zung Erho­lung­su­chen­den zur Ver­fü­gung ste­hen. Es soll kein Lärm, ins­be­son­dere durch Musik­an­la­gen, ver­ur­sacht wer­den und die Nut­zung sowie die Umwelt damit beeinträchtigen.

Pflan­zen nicht beschä­di­gen und Wild­tiere nicht stö­ren
Der Lan­des­haupt­stadt ist es ein gro­ßes Anlie­gen, dass die Natur erhal­ten, Pflan­zen nicht beschä­digt und auch die Tier­welt nicht gestört wird. Am Anger­mun­der Bag­ger­see sind vor allem viele unter­schied­li­che Vogel­ar­ten zu fin­den. Diese begin­nen zur­zeit mit der Brut­tä­tig­keit, vor allem in den Gehöl­zen oder in Ufer­nähe kön­nen sich Nes­ter befin­den. Wich­tig ist auch, Hunde anzu­lei­nen und von boden­brü­ten­den Nes­tern fern zu halten.

Sicher­heits­kräfte
Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf setzt am Bag­ger­see Ord­nungs­kräfte ein, die ins­be­son­dere der Ver­kehrs­über­wa­chung und zur Sicher­heit die­nen sollen.

Kon­zept für den Anger­mun­der Bag­ger­see
Der­zeit wird unter Feder­füh­rung der Unte­ren Natur­schutz­be­hörde ein Kon­zept für den Anger­mun­der Bag­ger­see erar­bei­tet. Ziel des Kon­zep­tes ist es, unter Berück­sich­ti­gung der Restrik­tio­nen und auch der aus den ver­gan­ge­nen Jah­ren immer wie­der­keh­ren­den Pro­bleme, Lösungs­an­sätze für die ruhige land­schafts­ge­rechte Nut­zung des Anger­mun­der Bag­ger­sees zu finden.