Klage gegen Alkoholkonsumverbot in Düsseldorf abgewiesen
Ab 20 Uhr gilt in der Altstadt und am Rheinufer erstmals das Verweil- und Alkoholverbot. Gegen die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung hatte in der Nacht ein Bürger eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Klageschrift umfasste 17 Seiten.
Damit hatte der Kläger kein Erfolg. Die 7. Kammer des Gerichts wies die Klage ab.
Bereits heute Nachmittag wurden entsprechende Schilder in der Stadt aufgehangen.
Die Außenterrassen der Gastronomie sind davon nicht betroffen.