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Verweil- und Alkoholverbot ist rechtens

Neue Beschil­de­rung in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

Klage gegen Alko­hol­kon­sum­ver­bot in Düs­sel­dorf abgewiesen

Ab 20 Uhr gilt in der Alt­stadt und am Rhein­ufer erst­mals das Ver­weil- und Alko­hol­ver­bot. Gegen die von der Stadt erlas­sene All­ge­mein­ver­fü­gung hatte in der Nacht ein Bür­ger eine Klage beim Ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reicht.  Die Kla­ge­schrift umfasste 17 Seiten.

Damit hatte der Klä­ger kein Erfolg. Die 7. Kam­mer des Gerichts wies die Klage ab.

Bereits heute Nach­mit­tag wur­den ent­spre­chende Schil­der in der Stadt aufgehangen.

Die Außen­ter­ras­sen der Gas­tro­no­mie sind davon nicht betroffen.

 

 

 

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