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Sicher Rei­sen! — Aus­weis­do­ku­mente noch gül­tig? — Voll­macht für Ihre Kin­der dabei?

Auch im zwei­ten Jahr unter dem Zei­chen der Pan­de­mie, ist alles anders als gewohnt. Trotz des nahen­den Feri­en­be­ginns in Nord­rhein-West­fa­len, stellt sich der Fami­li­en­ur­laub 2021 kom­pli­zier­ter, als in den ver­gan­ge­nen Jah­ren dar. Die Bun­des­po­li­zei gibt nütz­li­che Tipps, damit die Reise am Flug­ha­fen rei­bungs­los begin­nen kann.

Daher soll­ten Sie neben Ihren Rei­se­un­ter­la­gen und Flug­ti­ckets, auch die Gül­tig­keit ihrer Rei­se­do­ku­mente über­prü­fen. Zudem soll­ten einige Dinge beach­tet wer­den, wenn Ihre Kin­der mit Oma und Opa oder ande­ren Per­so­nen in den Urlaub flie­gen dürfen!

Hin­weise der Bundespolizei:

Sollte der Bun­des­per­so­nal­aus­weis oder Ihr Rei­se­pass abge­lau­fen sein, besteht in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len die Mög­lich­keit, am Flug­ha­fen Ersatz­pa­piere zu bean­tra­gen! Dies kön­nen Sie bei der dor­ti­gen Bun­des­po­li­zei tun. Ein Rechts­an­spruch dar­auf besteht nicht!

Rei­se­aus­weis als Passersatz:

Bei einem abge­lau­fe­nen Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis kann die Bun­des­po­li­zei einen Rei­se­aus­weis als Pass­ersatz für deut­sche Staats­an­ge­hö­rige aus­stel­len. Dies gilt nur, wenn die Ertei­lung eines (vor­läu­fi­gen) Rei­se­do­ku­men­tes bei einer Pass­be­hörde nicht mehr recht­zei­tig zu erwar­ten ist. Doch nicht alle Staa­ten erken­nen die­ses Doku­ment an.

Not­rei­se­aus­weis:

Für Ange­hö­rige der Euro­päi­schen Union, des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes oder der Schweiz sowie für Per­so­nen, die zur Rück­kehr in diese Staa­ten berech­tigt sind, kann die Bun­des­po­li­zei einen Not­rei­se­aus­weis aus­stel­len. Dies gilt nur im Falle der Ver­mei­dung einer unbil­li­gen Härte oder aus Grün­den eines beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­ses, sofern die Ertei­lung eines Rei­se­do­ku­men­tes durch die eigene Aus­lands­ver­tre­tung oder eine Aus­län­der­be­hörde nicht mehr recht­zei­tig zu erwar­ten ist.

Die Aus­stel­lung von Ersatz­pa­pie­ren an Kin­der sowie Per­so­nen unter 18 Jah­ren ist grund­sätz­lich von der Zustim­mung der Sor­ge­be­rech­tig­ten oder einer bevoll­mäch­tig­ten Per­son abhängig.

Wich­tig! Die Beför­de­rungs­un­ter­neh­men kön­nen die Mit­nahme trotz Pass­ersatz­pa­piere ver­wei­gern. Die Nut­zung der Pass­ersatz­pa­piere erfolgt inso­weit auf eige­nes Risiko der Reisenden.

Rei­sen mit Kindern:

Wenn Ihre Kin­der mit Oma und Opa oder ande­ren Per­so­nen ver­rei­sen dür­fen, soll­ten Sie fol­gen­des beachten:

Bei beglei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen über­prüft die Bun­des­po­li­zei, ob die Begleit­per­son gegen­über dem Min­der­jäh­ri­gen sor­ge­be­rech­tigt ist, ins­be­son­dere in Fäl­len, in denen der Min­der­jäh­rige nur von einem Erwach­se­nen beglei­tet wird und der begrün­dete Ver­dacht besteht, dass er rechts­wid­rig dem/den Sor­ge­be­rech­tig­ten ent­zo­gen wurde. In letz­te­rem Fall stellt die Bun­des­po­li­zei wei­tere Nach­for­schun­gen an, damit etwa­ige Unstim­mig­kei­ten oder Wider­sprü­che bei den gemach­ten Anga­ben fest­ge­stellt wer­den können.

Zur Ver­mei­dung sol­cher Unstim­mig­kei­ten, wird bei Rei­sen von beglei­te­ten und unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen emp­foh­len, nach­fol­gend auf­ge­führte Unter­la­gen mitzuführen:

  • eine form­lose Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung des/der
    Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten mit Anga­ben zum Min­der­jäh­ri­gen, ggf.
    Per­so­na­lien der Begleitperson(en) und Rei­se­ziel bzw.
    Reiseverlauf
  • Per­so­na­lien und Erreich­bar­keit des/der Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Aus­weis­da­ten­seite des/der Personensorgeberechtigten.

Dies erleich­tert die Arbeit der Bun­des­po­li­zei hin­sicht­lich der Ver­hin­de­rung einer mög­li­chen Kin­des­ent­zie­hung oder eines uner­laub­ten Ent­fer­nens des Kin­des aus dem Ein­fluss­be­reich des/der Erziehungsberechtigten.

Hin­weise zur Pandemie:

Infor­mie­ren Sie sich recht­zei­tig zu den jeweils aktu­el­len Vor­schrif­ten in Bezug
auf Corona im Ziel­land, als auch für die Wie­der­ein­reise ins Bundesgebiet!