Archiv­bild Feu­er­wehr Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Auf­ge­schreckt durch einen aus­ge­lös­ten Rauch­mel­der in einer Woh­nung alar­mierte der Bewoh­ner eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses am Sams­tag­vor­mit­tag die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf. In der Woh­nung fan­den die Ein­satz­kräfte die 87-jäh­rige Bewoh­ne­rin mit einem medi­zi­ni­schen Not­fall im Ses­sel sit­zend vor. Wäh­rend der Ret­tungs­dienst mit der medi­zi­ni­schen Erst­ver­sor­gung begann, ent­fern­ten die Feu­er­wehr­leute den Topf vom Herd und ent­fern­ten den Rauch aus der Woh­nung. Die Bewoh­ne­rin kam zur wei­te­ren Behand­lung in ein Krankenhaus.

Über die Not­ruf­num­mer 112 mel­dete sich am Sams­tag­vor­mit­tag der Bewoh­ner eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses in Düs­sel­dorf-Garath. Er hatte plötz­lich aus der Woh­nung im Erd­ge­schoss das Piep­sen eines Rauch­mel­ders wahr­ge­nom­men und gleich­zei­tig Brand­ge­ruch im Trep­pen­raum fest­ge­stellt. Sofort alar­mierte der Leit­stel­len­dis­po­nent Feu­er­wehr- und Ret­tungs­dien­st­ein­hei­ten in die Greifs­wal­der Straße.

Als die ers­ten Ein­satz­kräfte knapp sechs Minu­ten spä­ter vor Ort waren, ver­such­ten diese sich sofort Zugang zur Woh­nung zu ver­schaf­fen. Aller­dings waren die Fens­ter sowie die Woh­nungs­tür abge­schlos­sen und gesi­chert. Da die anwe­sen­den Bewoh­ner bestä­tig­ten, dass die Mie­te­rin noch im Appar­te­ment sei, musste die Woh­nungs­tür gewalt­sam geöff­net wer­den. Im Flur waren geringe Men­gen an Brand­rauch fest­stell­bar. Die 87-jäh­rige Mie­te­rin saß in einem Ses­sel im Wohn­zim­mer und konnte auf­grund eines medi­zi­ni­schen Not­falls nicht auf­ste­hen. Wäh­rend die Feu­er­wehr­leute den Topf vom Herd ent­fern­ten und die Woh­nung vom Rauch befrei­ten, über­nah­men Not­fall­sa­ni­tä­ter des städ­ti­schen Ret­tungs­diens­tes die medi­zi­ni­sche Erst­ver­sor­gung der Bewoh­ne­rin. Zur wei­te­ren Behand­lung wurde ein Not­arzt hinzugezogen.

Schnell konnte der Kreis­lauf sta­bi­li­siert wer­den und die 87-Jäh­rige anschlie­ßend mit einem Ret­tungs­wa­gen in ein Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den. Durch das ange­brannte Essen ist kein Scha­den in der Woh­nung ent­stan­den, dies ist aber nur der früh­zei­ti­gen Alar­mie­rung des Rauch­mel­ders und dem schnel­len Han­deln des Nach­barn zu ver­dan­ken. Im guten Zusam­men­spiel mit der Feu­er­wehr konnte die Mie­te­rin recht­zei­tig ange­trof­fen und medi­zi­nisch ver­sorgt werden.

Nach rund 30 Minu­ten war der Ein­satz für die 26 Feu­er­wehr- und Ret­tungs­dienst­kräfte der Stand­orte Frank­fur­ter Straße, Wers­te­ner Feld sowie der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Garath beendet.

Hin­ter­grund Rauchmelderpflicht

Bereits seit Januar 2017 sind in Nord­rhein-West­fa­len Rauch­mel­der in allen Schlaf­räu­men und Kin­der­zim­mern sowie allen Flu­ren in der Woh­nung bzw. im Ein­fa­mi­li­en­haus über die Ret­tungs­wege ins Trep­pen­haus oder ins Freie füh­ren vor­ge­schrie­ben. In Ein­fa­mi­li­en­häu­sern mit einem offe­nen Trep­pen­raum gilt die­ser auch als Flucht­weg und muss mit einem Mel­der auf jedem Stock­werk aus­ge­stat­tet werden.

Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf absol­vierte im Jahr 2020 606 (2019: 668) Brand­ein­sätze im Zusam­men­hang mit aus­ge­lös­ten Rauch­mel­dern. Dabei konn­ten 78 (2019: 74) Men­schen aus den Gebäu­den geret­tet und vom Ret­tungs­dienst medi­zi­nisch ver­sorgt wer­den. Elf (2019: 20) muss­ten anschlie­ßend einem Kran­ken­haus zuge­führt wer­den. In der ers­ten Jah­res­hälfte 2021 waren es bis­lang 243 Rauchmeldereinsätze.