Erste Schutzimpfung gegen Corona in Düsseldorf: Dr. Frank Weinstock impft Ursula Spehr aus dem Haus Lörick,(c)Landeshauptstadt Düsseldorf, Feuerwehr

Archiv­bild: Dr. Frank Wein­stock impft Ursula Spehr aus dem Haus Lörick,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Feuerwehr

 

Über 70-Jäh­rige wer­den per Brief über die Not­wen­dig­keit einer Auf­fri­schungs­imp­fung informiert

Rund 2,8 Mil­lio­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über 70 Jah­ren erhal­ten in den kom­men­den Wochen Post: Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann infor­miert mit einem Schrei­ben, das über die Kreise und kreis­freien Städte ver­sandt wird, über die Not­wen­dig­keit einer Auf­fri­schungs­imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus. Sofern die letzte Coro­naschutz­imp­fung min­des­tens sechs Monate zurück­liegt, sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die min­des­tens 70 Jahre alt sind, dazu auf­ge­ru­fen, sich kos­ten­los bei einem Haus­arzt bzw. einer Haus­ärz­tin ein wei­te­res Mal imp­fen zu las­sen. Die Stän­dige Impf­kom­mis­sion beim Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat hierzu eine deut­li­che Emp­feh­lung ausgesprochen.

„Die Wirk­sam­keit der Coro­naschutz­imp­fung lässt nach jet­zi­gem Wis­sens­stand etwa ein hal­bes Jahr nach der zwei­ten Imp­fung nach – gerade bei älte­ren Men­schen. Auch wenn dann immer noch ein ver­gleichs­weise guter Impf­schutz vor­han­den ist, soll­ten Men­schen über 70 Jah­ren ihren Impf­schutz frü­hes­tens nach sechs Mona­ten auf­fri­schen las­sen. Daher lau­tet meine Bitte: Küm­mern Sie sich recht­zei­tig um einen Impf­ter­min für die Auf­fri­schung, damit Sie mit dem best­mög­li­chen Impf­schutz durch den Win­ter gehen kön­nen“, erklärt Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­mann. Wich­tig ist: Der Brief ist keine Vor­aus­set­zung für eine Auffrischungsimpfung.

Ins­be­son­dere wird eine Auf­fri­schungs­imp­fung der­zeit Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern sowie Betreu­ten in Pfle­ge­hei­men emp­foh­len. Die ent­spre­chen­den Imp­fun­gen dort lau­fen bereits und sol­len bis zum 31. Okto­ber 2021 abge­schlos­sen sein. Auch den dort Beschäf­tig­ten emp­fiehlt die STIKO eine Auf­fri­schungs­imp­fung. Zudem lau­fen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen zum Bei­spiel auch in Demenz-WGs oder Werk­stät­ten für Men­schen mit Behin­de­run­gen. Auch hier gilt: Die Auf­fri­schungs­imp­fung wird dann ange­bo­ten, wenn die Zweit­imp­fung mehr als sechs Monate zurückliegt.

Eine grund­sätz­li­che Emp­feh­lung der STIKO für eine Auf­fri­schungs­imp­fung der All­ge­mein­be­völ­ke­rung unter 70 Jah­ren gibt es der­zeit nicht. Eine Emp­feh­lung der STIKO für eine Auf­fri­schungs­imp­fung für jene Per­so­nen zwi­schen 60 und 70 Jah­ren, die sich im Rah­men der soge­nann­ten „Oster­ak­tion“ mit Astra­Ze­neca haben imp­fen las­sen, liegt der­zeit eben­falls noch nicht vor. Über eine Auf­fri­schungs­imp­fung muss hier des­halb im Ein­zel­fall vom behan­deln­den Arzt oder der behan­deln­den Ärz­tin ent­schie­den wer­den. Denn gemäß den Beschlüs­sen der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) vom 2. und 9. August 2021 wird Per­so­nen, die sowohl die Erst­imp­fung als auch die Zweit­imp­fung mit Astra­Ze­neca erhal­ten haben, unab­hän­gig vom Alter eine Auf­fri­schungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich, dass die Zweit­imp­fung min­des­tens sechs Monate zurückliegt.

Per­so­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen mit direk­tem Pati­en­ten­kon­takt soll­ten die Mög­lich­keit zur Auf­fri­schungs­imp­fung eben­falls in Anspruch neh­men, wenn seit ihrer Grund­im­mu­ni­sie­rung bereits sechs Monate ver­gan­gen sind. In der Regel dürfte die­ses Ange­bot unmit­tel­bar am Arbeits­platz unter­brei­tet wer­den. Alter­na­tiv ist auch die Imp­fung in einer ambu­lan­ten Arzt­pra­xis möglich.

Auch Per­so­nen, die in der Ver­gan­gen­heit mit dem Impf­stoff der Firma John­son & John­son geimpft wur­den, soll­ten einen Arzt­ter­min für eine Auf­fri­schungs­imp­fung ver­ein­ba­ren. Das Land wird dar­über hin­aus sicher­stel­len, dass auch schwer erreich­bare Per­so­nen­grup­pen, die zum Bei­spiel über mobile Teams mit John­son & John­son geimpft wur­den, ein Impf­an­ge­bot mit einem mRNA-Impf­stoff erhal­ten. Hierzu gehö­ren bei­spiels­weise woh­nungs­lose Menschen.

Minis­ter Lau­mann: „Es gibt immer noch Men­schen, die sich trotz aller Bemü­hun­gen bis­her noch zu gar kei­ner Coro­naschutz­imp­fung ent­schie­den haben. Ich betone es gerne erneut: Jeder, der sich imp­fen lässt, leis­tet einen Bei­trag dazu, damit wir gut durch die kalte Jah­res­zeit kom­men. Und gerade für die älte­ren Bevöl­ke­rungs­grup­pen gilt: Den­ken Sie auch an die Grip­pe­schutz­imp­fung. Diese kann gleich­zei­tig mit der Coro­naschutz­imp­fung ver­ab­reicht wer­den. Denn wir dür­fen nicht ver­ges­sen: Auch die Influ­enza kann für Risi­ko­grup­pen lebens­ge­fähr­lich sein.“

Zum Hin­ter­grund:

Die STIKO emp­fiehlt eine Auf­fri­schungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff frü­hes­tens sechs Monate nach Abschluss der ers­ten Impf­se­rie für fol­gende Personen:

  • Per­so­nen im Alter von über 70 Jahren
  • Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie Betreute in Ein­rich­tun­gen der Pflege für alte Men­schen. Auf­grund des erhöh­ten Ausbruchs­potentials sind hier auch Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner und Betreute im Alter von unter 70 Jah­ren eingeschlossen.
  • Pfle­ge­per­so­nal und andere Tätige mit direk­tem Kon­takt mit den zu Pfle­gen­den in ambu­lan­ten, teil- oder voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen der Pflege für alte Men­schen oder für andere Men­schen mit einem erhöh­ten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
  • Per­so­nal in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen mit direk­tem Patientenkontakt
  • Per­so­nen mit einer Immun­de­fi­zi­enz (ID)

Dar­über hin­aus soll die pri­märe Impf­se­rie bei Per­so­nen, die mit dem COVID-19-Impf­stoff von John­son & John­son geimpft wur­den, vier Wochen nach erfolg­ter Imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff als wei­tere Dosis opti­miert werden.