Bau­ab­fälle und diverse andere Abfälle, die dort ille­gal abge­la­gert wor­den waren, haben die Müll­de­tek­tive Ende 2021 an der Lohau­ser Dorf­straße auf der Wiese des dor­ti­gen Schüt­zen­plat­zes gefunden,©Archivfoto: Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Umweltamt

 

Fahn­dungs­er­folg für städ­ti­sche “Mülldetektive”/1.500 Euro Buß­geld für ille­gale Ent­sor­gung jetzt rechtskräftig

Vor unse­riö­sen Ent­rüm­plern und Haus­tür­ge­schäf­ten im Zusam­men­hang mit der Ent­sor­gung von Haus­rat oder Bau­ab­fäl­len warnt das Umwelt­amt der Lan­des­haupt­stadt. Seriöse Dienst­leis­ter sind in der Lage, eine Ent­rüm­pe­lung gegen Rech­nung anzu­bie­ten und der Rech­nung eine Kopie des Wie­ge­scheins der jewei­li­gen Ent­sor­gungs­an­lage — also zum Bei­spiel der Müll­ver­bren­nungs­an­lage Düs­sel­dorf — beizulegen.

Umwelt­de­zer­nen­tin Helga Stul­gies betont: “Erzeu­ger von Abfäl­len haben selbst die Pflicht, für eine ord­nungs­ge­mäße Ent­sor­gung ihrer Abfälle zu sor­gen. Ein ‘Haus­tür­ge­schäft’ mit Bar­zah­lung kann nicht ord­nungs­ge­mäß sein.”

Das Ermitt­lungs­team Abfall­ab­la­ge­run­gen, bes­ser bekannt als die Müll­de­tek­tive des städ­ti­schen Umwelt­am­tes, fand Ende Novem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res an der Lohau­ser Dorf­straße, auf der Wiese des dor­ti­gen Schüt­zen­plat­zes, Bau­ab­fälle und diverse andere Abfälle, die dort ille­gal abge­la­gert wor­den waren. Die Spur der Abfälle führte zunächst nach Duis­burg zu einer Pri­vat­per­son, die auf ein Inse­rat in einem Online-Klein­an­zei­gen-Por­tal hin einen “Ent­rüm­pler” mit der Ent­sor­gung ihrer Abfälle beauf­tragt hatte. Gegen ein ver­ein­bar­tes Ent­gelt in bar in Höhe von 150 Euro holte der Anbie­ter die Abfälle und ent­sorgte sie — offen­sicht­lich ent­ge­gen der Ver­ein­ba­rung mit dem Abfall­erzeu­ger — auf dem Gelände des Lohau­ser Schüt­zen­plat­zes. Gegen den so genann­ten Ent­rüm­pler wurde ein jetzt rechts­kräf­tig gewor­de­nes Buß­geld in Höhe von 1.500 Euro fest­ge­setzt. Zudem muss er die Zah­lung der ange­fal­le­nen Kos­ten für eine fach­ge­rechte Ent­sor­gung übernehmen.

Auch wenn Abfall­erzeu­ger mög­li­cher­weise in gutem Glau­ben einen Ent­sor­gungs­auf­trag gegen Bar­zah­lung ertei­len, kön­nen sie unter Umstän­den von der Umwelt­be­hörde wegen ille­ga­ler Abfall­ent­sor­gung belangt wer­den. “Im vor­lie­gen­den Fall hat die Behörde davon nur des­halb davon abge­se­hen, weil die Pri­vat­per­son aktiv und umfas­send zur Auf­klä­rung bei­getra­gen hat”, erläu­tert die Umweltdezernentin.

Sperr­müll aus Düs­sel­dorf kann über die Awista ent­sorgt wer­den: Men­gen bis zu zwei Kubik­me­tern kön­nen kos­ten­frei unter www.awista.de/privathaushalte/sperrmuellzur Abho­lung ange­mel­det wer­den. Awista nennt dann einen Ter­min, an dem der Sperr­müll am Abhol­tag vor dem Haus bereit­ge­stellt wer­den muss. Wer es eilig hat, kann auch den kos­ten­pflich­ti­gen Ent­rüm­pe­lungs­ser­vice der Awista nutzen.