Beleidigungen können teuer werden: Diese Erfahrung musste ein LKW-Fahrer machen, der zwei Außendienstkräfte des Ordnungsamtes mehrfach beleidigt und bedroht hatte. Vorausgegangen war eine Diskussion über einen Strafzettel, den der Mann erhalten hatte, weil er seinen LKW auf dem Gehweg geparkt hatte. Vor Gericht wurde der 48-Jährige nun zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt.
Im März 2021 war ein Team der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes am Fürstenwall unterwegs, als dem Duo ein auf dem Gehweg geparkter LKW auffiel. Nachdem eine Verwarnung für das Fahrzeug erstellt wurde, kam der Fahrer des LKW hinzu und sprach die beiden auf den Sachverhalt an. Er wurde gebeten, das Fahrzeug umzuparken, da es verbotswidrig auf dem Gehweg stand. Der Fahrer verweigerte dies mit der Begründung, dass es sich um einen gesperrten Bereich für eine Baustelle handelte und er dort stehen dürfe. Der Bereich war jedoch nicht abgesperrt, eine mobile Baustellen-Beschilderung war ebenfalls nicht vorhanden. Einzig eine Genehmigung für das Abstellen eines Containers lag für den Standort vor.
Der LKW-Fahrer bat die beiden Ordnungsamtkräfte nun, weiterzugehen, da ihre Arbeit ja erledigt sei. Auch einer erneuten Aufforderung, den LKW umzuparken, kam der Mann nicht nach. Zudem verweigerte er die Aufnahme seiner Personalien. Der Ton des 48-Jährigen wurde stets aggressiver. Er bedrohte die beiden Einsatzkräfte, sagte, sie sollten “sich verpissen” und fügte eine Reihe verschiedenster Schimpfwörter aus der untersten Schublade an. Ein Kollege musste ihn sogar körperlich zurückhalten beim Versuch, aggressiv auf die beiden Einsatzkräfte zuzugehen. Diese hatten inzwischen die Unterstützung der Polizei angefordert. Der LKW-Fahrer stieg plötzlich in sein Fahrzeug und wollte wegfahren. Eine der beiden Einsatzkräfte öffnete die Fahrertür und bat den Fahrer erneut um seine Personalien. Er startete den Motor und fuhr vom Gehweg, ohne Rücksicht auf die Einsatzkraft oder seinen eigenen Kollegen, der ebenfalls neben dem Fahrzeug stand. Dann stieg der Mann wieder aus, wollte erneut auf die Einsatzkräfte zugehen — erneut schritt sein Kollege beruhigend ein. Die inzwischen eingetroffene Polizeistreife nahm dann die Personalien auf und beruhigte die Situation.
Vor Gericht wurde der 48-Jährige wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro verurteilt. Da der Einspruch gegen das Urteil zurückgezogen wurde, ist es rechtskräftig.