Eintreffen des Ordnungsamt Foto: LOKALBÜRO

Sym­bol­bild Foto: LOKALBÜRO

 

Belei­di­gun­gen kön­nen teuer wer­den: Diese Erfah­rung musste ein LKW-Fah­rer machen, der zwei Außen­dienst­kräfte des Ord­nungs­am­tes mehr­fach belei­digt und bedroht hatte. Vor­aus­ge­gan­gen war eine Dis­kus­sion über einen Straf­zet­tel, den der Mann erhal­ten hatte, weil er sei­nen LKW auf dem Geh­weg geparkt hatte. Vor Gericht wurde der 48-Jäh­rige nun zu 750 Euro Geld­strafe verurteilt.

Im März 2021 war ein Team der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes am Fürs­ten­wall unter­wegs, als dem Duo ein auf dem Geh­weg gepark­ter LKW auf­fiel. Nach­dem eine Ver­war­nung für das Fahr­zeug erstellt wurde, kam der Fah­rer des LKW hinzu und sprach die bei­den auf den Sach­ver­halt an. Er wurde gebe­ten, das Fahr­zeug umzu­par­ken, da es ver­bots­wid­rig auf dem Geh­weg stand. Der Fah­rer ver­wei­gerte dies mit der Begrün­dung, dass es sich um einen gesperr­ten Bereich für eine Bau­stelle han­delte und er dort ste­hen dürfe. Der Bereich war jedoch nicht abge­sperrt, eine mobile Bau­stel­len-Beschil­de­rung war eben­falls nicht vor­han­den. Ein­zig eine Geneh­mi­gung für das Abstel­len eines Con­tai­ners lag für den Stand­ort vor.

Der LKW-Fah­rer bat die bei­den Ord­nungs­amt­kräfte nun, wei­ter­zu­ge­hen, da ihre Arbeit ja erle­digt sei. Auch einer erneu­ten Auf­for­de­rung, den LKW umzu­par­ken, kam der Mann nicht nach. Zudem ver­wei­gerte er die Auf­nahme sei­ner Per­so­na­lien. Der Ton des 48-Jäh­ri­gen wurde stets aggres­si­ver. Er bedrohte die bei­den Ein­satz­kräfte, sagte, sie soll­ten “sich ver­pis­sen” und fügte eine Reihe ver­schie­dens­ter Schimpf­wör­ter aus der unters­ten Schub­lade an. Ein Kol­lege musste ihn sogar kör­per­lich zurück­hal­ten beim Ver­such, aggres­siv auf die bei­den Ein­satz­kräfte zuzu­ge­hen. Diese hat­ten inzwi­schen die Unter­stüt­zung der Poli­zei ange­for­dert. Der LKW-Fah­rer stieg plötz­lich in sein Fahr­zeug und wollte weg­fah­ren. Eine der bei­den Ein­satz­kräfte öff­nete die Fah­rer­tür und bat den Fah­rer erneut um seine Per­so­na­lien. Er star­tete den Motor und fuhr vom Geh­weg, ohne Rück­sicht auf die Ein­satz­kraft oder sei­nen eige­nen Kol­le­gen, der eben­falls neben dem Fahr­zeug stand. Dann stieg der Mann wie­der aus, wollte erneut auf die Ein­satz­kräfte zuge­hen — erneut schritt sein Kol­lege beru­hi­gend ein. Die inzwi­schen ein­ge­trof­fene Poli­zei­streife nahm dann die Per­so­na­lien auf und beru­higte die Situation.

Vor Gericht wurde der 48-Jäh­rige wegen Belei­di­gung zu 30 Tages­sät­zen zu jeweils 25 Euro ver­ur­teilt. Da der Ein­spruch gegen das Urteil zurück­ge­zo­gen wurde, ist es rechtskräftig.