Versand der Wahlbenachrichtigungen bis Sonntag, 24. April
408.954 Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger sind am 15. Mai 2022 zur Wahl des Landtags aufgerufen. Der Druck der Wahlbenachrichtigungen begann am 4. April 2022, der Versand wird bis Sonntag, 24. April 2022, abgeschlossen. Die Stadt rechnet mit deutlich mehr Briefwahlanträgen als zur letzten Landtagswahl 2017 (76.912).
Beantragung der Briefwahlunterlagen Zur Teilnahme an der Briefwahl bestehen verschiedene Möglichkeiten:
- Schriftlicher Antrag, für den der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden kann. Rücksendung an das Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf. Telefax: 0211 89–33368 oder E‑Mail: briefwahl@duesseldorf.de.
- Er kann auch als formloser Antrag gestellt werden, hierzu sind folgende Daten anzugeben: Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine Versandanschrift.
- Online-Antrag unter: www.duesseldorf.de/wahlen
- Persönlicher Antrag: Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, Erdgeschoss, beantragt und persönlich in Empfang genommen werden. Dazu sollen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen. Das Amt für Statistik und Wahlen hat im Vorfeld der Wahl montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr sowie am Freitag, 13. Mai von 8 bis 18 Uhr und Samstag 14. Mai von 8 bis 12 Uhr (nur für Ersatzausstellung bereits beantragter, nicht zugestellter Briefwahlunterlagen) geöffnet. Zusätzlich bietet das Amt zur Landtagswahl an allen Samstagen von 9 bis 15 Uhr (nicht am 16. April) die Möglichkeit zur Beantragung bzw. direkten Briefwahl vor Ort am neuen Standort an.
Rücksenden/Abgabe der Wahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen sollten so rechtzeitig beantragt werden, dass der rote Wahlbriefumschlag spätestens am Donnerstag vor der Wahl (12. Mai 2022) an das Amt für Statistik und Wahlen zurücksendet werden kann. Er muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Dabei sollten die Postlaufzeiten für den Versand der Briefwahlunterlagen von der Kommune an die Wahlberechtigten und den Rücklauf an die Gemeinde beachtet werden. Der rote Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle oder den dort befindlichen städtischen Briefkästen abgegeben werden.Weitere Informationen
In den vier Düsseldorfer Landtagswahlkreisen stehen insgesamt 29 Parteien auf dem Stimmzettel. Eine Übersicht über alle zur Fall zugelassenen Kanditaten findet sich unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.
Die Entwicklung der Düsseldorfer Ergebnisse kann am Wahlabend ab 18 Uhr im Internet https://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/05111000/index.html live verfolgt werden. Die Präsentation zur Landtagswahl wird dort am Wahltag freigeschaltet.
Für die Durchführung der Wahl sind am Wahltag insgesamt etwa 3.500 Helfer im Einsatz. Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden unter https://wahlhelfer.duesseldorf.de/ hilfreiche Informationen, die in einem interkommunalen Projekt erarbeitet wurden, zum Beispiel einen Schulungsfilm in Form von Themenclips, FAQs, Quiz und ein Wahl-ABC.