Die strengen Kontrollen der letzten Jahre und die abermals angekündigte Null-Toleranz-Strategie der Polizei und der Stadt Düsseldorf zum diesjährigen “Car-Freitag” dürften Wirkung gezeigt haben: Trotz des schönen Frühlingswetters zog es am Karfreitag, 15. April, weniger Autoposer in die Düsseldorfer Innenstadt, als noch im Vorjahr.
121 (im Vorjahr: 157) Fahrzeuge und Fahrzeugführer wurden von den Behörden eingehend überprüft. Gegen einige Unbelehrbare gingen die Einsatzkräfte mit Anzeigen und Sicherstellungen unmissverständlich vor. Im Nachgang zu den Kontrollen werden zahlreiche Autoposer einen Bußgeldbescheid erhalten. Außerdem kann auch das neue Instrument der Ordnungsverfügungen, bei dem auffällig gewordenen Fahrzeugführern im Wiederholungsfall Zwangsgelder zwischen 5.000 und 10.000 Euro drohen, zur Anwendung kommen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sowie der Leiter der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums, Jürgen Lankes, überzeugten sich vor Ort von der erfolgreichen Arbeit der Einsatzkräfte bei der gemeinsamen Aktion.
“Düsseldorfs Straßen dürfen nicht zur Selbstinszenierung missbraucht werden. Aufheulende Motoren, technisch illegal veränderte Fahrzeuge und vor allem gefährliche Fahrmanöver dulden wir nicht. Mit diesem Einsatz, aber auch bei jeder Verkehrskontrolle werden wir das denjenigen klarmachen, die sich nicht an die Regeln halten. Die Erfahrungen aus dem gestrigen Einsatz haben deutlich gemacht, dass wir gemeinsam mit der Stadt auf dem richtigen Weg sind”, so der leitende Polizeidirektor Jürgen Lankes.
Auch Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller zeigt sich mit dem Ergebnis der Kontrollen zufrieden: “Die höheren Bußgelder und unser gemeinsamer Appell mit der Polizei haben offenbar Wirkung gezeigt. Wir werden daher weiterhin in unseren Anstrengungen gegen die Szene nicht nachlassen und gleichzeitig darüber aufklären, dass es sich bei diesen Posern nicht um missverstandene Autoenthusiasten handelt, sondern um Gefährder und Störer.”
Hier die Bilanz in Zahlen:
Insgesamt zehn Fahrzeuge wurden von den Spezialistinnen und Spezialisten der AG-Tuning vorübergehend “aus dem Verkehr gezogen”. Fünf der Fahrzeuge waren technisch so unzulässig verändert, dass sie bei den Kontrollen sichergestellt wurden. Sie werden jetzt von einem amtlichen Sachverständigen begutachtet. Drei hochwertige Fahrzeuge hatten keinen gültigen Versicherungsschutz und wurden entstempelt. Zwei weitere wurden aus gefahrenabwehrenden Gründen sichergestellt.
Die Polizistinnen und Polizisten schrieben vier Strafanzeigen, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Darüber hinaus wurden 31 Buß- und Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet. Im Wesentlichen wegen festgestellter technischer Mängel und weil die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen war. In einem Verfahren wurden ein Kennzeichenpaar sichergestellt und ein Bericht an das Straßenverkehrsamt geschrieben. 16 Verkehrsteilnehmern wurde ein sogenannter Kontrollbericht ausgehändigt. Sie sollen wegen unterschiedlicher Beanstandungen ihr Fahrzeug in den nächsten Tagen bei der zuständigen Behörde mit den behobenen Mängeln nochmals vorführen.
Mehrere Mitarbeiter der Stadtkasse waren vor Ort und überprüften im Rahmen der Autoposer-Kontrollen, ob gegen angetroffene Personen Vollstreckungsverfahren wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen (z.B. Bußgelder oder Steuern) laufen – in diesen Fällen wurden die Außenstände seitens der Stadtkasse direkt vor Ort vollstreckt oder gepfändet. Dabei wurden 4.100 Euro eingenommen.
Kurz vor Ablauf des Tages zeigte sich dann noch eine Zivilstreife der Polizei Neuss an der Stadtgrenze zu Neuss aufmerksam. Die Polizistinnen und Polizisten beobachteten um 23:58 Uhr auf der Kevelaerer Straße in Heerdt einen 30-Jährigen, der seinen Mercedes AMG E63 S bei erlaubten 50 km/h auf über 130 km/h beschleunigte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, und der Pkw und der Führerschein des Mannes wurden beschlagnahmt.
Die Polizei wird gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf auch weiterhin Verkehrskontrollen mit ähnlicher Schwerpunktsetzung im Stadtgebiet durchführen.