Einspruch gegen das Wählerverzeichnis nur noch bis Freitag, 29. April
Für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 ist der Versand der Wahlbenachrichtigungen abgeschlossen. Wahlberechtigte, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, umgehend Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen unter der Rufnummer 0211 89–93368 aufzunehmen.
Frist zur Einsichtnahme und Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses bis Freitag, 29. April 2022
Für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und für einen eventuellen Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses läuft am Freitag, 29 April 2022, die Frist ab. Das ist in zwei Situationen wichtig:
- Wahlberechtigte, die zwischen dem 24. April 2022 und 29. April 2022 von einer anderen Gemeinde innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zuziehen und sich in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz anmelden, werden nur auf Einspruch in das Wählerverzeichnis der Stadt Düsseldorf eingetragen. Ansonsten bleiben sie für diese Wahl im ehemaligen Wohnort wahlberechtigt.
- Auch, wer das Wählerverzeichnis aus anderen Gründen für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis Freitag Einspruch gegen die Richtigkeit einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, Raum 0.10, erfolgen. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr. Donnerstag: 8 bis 18 Uhr. Freitag: 8 bis 14 Uhr.
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder die Möglichkeit der Direktwahl im Amt für Statistik und Wahlen in Anspruch nehmen. Die Beantragung der Briefwahl kann auf dem Postweg, elektronisch oder über www.duesseldorf.de/wahlen erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen sollten so rechtzeitig beantragt und versendet werden, dass der rote Wahlbriefumschlag spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Amt für Statistik und Wahlen eingegangen ist. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.
Direktwahl
Die Direktwahl ist möglich im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10 in Düsseldorf Bilk zu diesen Zeiten:
- Montags bis mittwochs: 8 bis 16 Uhr
- Donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- Freitags: 8 bis 14 Uhr (Freitag, den 13. Mai 2022, bis 18 Uhr)
- Samstags 9 bis 15 Uhr
Notwendig ist ein gültiger Lichtbildausweis. Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden.
Wahlhelfer
Für die Durchführung der Wahl sind am Wahltag insgesamt circa 3.500 Helfer im Einsatz. Wer sich selbst für einen Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert, findet unter www.duesseldorf.de/wahlen einen Link zur Anmeldung. Für die ehrenamtlich Tätigen stehen unter https://wahlhelfer.duesseldorf.de/ hilfreiche