Ein­spruch gegen das Wäh­ler­ver­zeich­nis nur noch bis Frei­tag, 29. April

Für die Land­tags­wahl am 15. Mai 2022 ist der Ver­sand der Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen abge­schlos­sen. Wahl­be­rech­tigte, die bis­lang keine Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten haben, wer­den gebe­ten, umge­hend Kon­takt mit dem Amt für Sta­tis­tik und Wah­len unter der Ruf­num­mer 0211 89–93368 aufzunehmen.

Frist zur Ein­sicht­nahme und Ein­spruch gegen die Rich­tig­keit des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses bis Frei­tag, 29. April 2022

Für die Ein­sicht­nahme in das Wäh­ler­ver­zeich­nis und für einen even­tu­el­len Ein­spruch gegen die Rich­tig­keit des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses läuft am Frei­tag, 29 April 2022, die Frist ab. Das ist in zwei Situa­tio­nen wichtig:

  • Wahl­be­rech­tigte, die zwi­schen dem 24. April 2022 und 29. April 2022 von einer ande­ren Gemeinde inner­halb des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len zuzie­hen und sich in Düs­sel­dorf mit Haupt­wohn­sitz anmel­den, wer­den nur auf Ein­spruch in das Wäh­ler­ver­zeich­nis der Stadt Düs­sel­dorf ein­ge­tra­gen. Ansons­ten blei­ben sie für diese Wahl im ehe­ma­li­gen Wohn­ort wahlberechtigt.
  • Auch, wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis aus ande­ren Grün­den für unrich­tig oder unvoll­stän­dig hält, kann bis Frei­tag Ein­spruch gegen die Rich­tig­keit einlegen.

Der Ein­spruch kann schrift­lich oder durch Erklä­rung zur Nie­der­schrift im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, Raum 0.10, erfol­gen. Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag bis Mitt­woch: 8 bis 16 Uhr. Don­ners­tag: 8 bis 18 Uhr. Frei­tag: 8 bis 14 Uhr.

Brief­wahl
Wer am Wahl­sonn­tag ver­hin­dert ist, kann per Brief­wahl an der Wahl teil­neh­men oder die Mög­lich­keit der Direkt­wahl im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len in Anspruch neh­men. Die Bean­tra­gung der Brief­wahl kann auf dem Post­weg, elek­tro­nisch oder über www.duesseldorf.de/wahlen erfol­gen. Eine tele­fo­ni­sche Bean­tra­gung ist nicht mög­lich. Die Brief­wahl­un­ter­la­gen soll­ten so recht­zei­tig bean­tragt und ver­sen­det wer­den, dass der rote Wahl­brief­um­schlag spä­tes­tens am Wahl­tag um 18 Uhr im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ein­ge­gan­gen ist. Spä­ter ein­ge­hende Wahl­briefe kön­nen bei der Wahl nicht berück­sich­tigt werden.

Direkt­wahl
Die Direkt­wahl ist mög­lich im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10 in Düs­sel­dorf Bilk zu die­sen Zeiten:

  • Mon­tags bis mitt­wochs: 8 bis 16 Uhr
  • Don­ners­tags: 8 bis 18 Uhr
  • Frei­tags: 8 bis 14 Uhr (Frei­tag, den 13. Mai 2022, bis 18 Uhr)
  • Sams­tags 9 bis 15 Uhr

Not­wen­dig ist ein gül­ti­ger Licht­bild­aus­weis. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung sollte eben­falls mit­ge­bracht werden.

Wahl­hel­fer
Für die Durch­füh­rung der Wahl sind am Wahl­tag ins­ge­samt circa 3.500 Hel­fer im Ein­satz. Wer sich selbst für einen Ein­satz als Wahl­hel­fe­rin oder Wahl­hel­fer inter­es­siert, fin­det unter www.duesseldorf.de/wahlen einen Link zur Anmel­dung. Für die ehren­amt­lich Täti­gen ste­hen unter https://wahlhelfer.duesseldorf.de/ hilfreiche