Sym­bol­bild Wah­len 2022 Foto: LOKALBÜRO

 

Wenige Fälle bekannt/Doppelte Stimm­ab­gabe nicht möglich

Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len weist dar­auf hin, dass einige Wahl­be­rech­tigte in Düs­sel­dorf dop­pelte Brief­wahl­un­ter­la­gen für die Land­tags­wahl erhal­ten haben. Bis­lang sind zehn Fälle bekannt. Die Ursa­chen­er­mitt­lung und Feh­ler­ana­lyse läuft, und es wer­den bereits wei­tere Kon­troll­schritte im Pro­zess und vor dem Ver­sand vorgenommen.

Nach ers­ten Erkennt­nis­sen han­delt es sich nur um einen klei­nen Teil eines Druck­auf­trags von 845 Wahl­schei­nen. Vor­sichts­hal­ber wer­den alle Wahl­be­rech­tig­ten aus die­sem Ver­ar­bei­tungs­schritt durch das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ange­schrie­ben und über das wei­tere Vor­ge­hen informiert.

Wer dop­pelte Wahl­un­ter­la­gen erhal­ten hat, kann einen der iden­ti­schen Wahl­scheine nut­zen, den zwei­ten Wahl­schein bitte ver­nich­ten. Für Fra­gen steht die Wahl-Hot­line unter 0211–8993368 zur Verfügung.

Die Mög­lich­keit zur dop­pel­ten Stimm­ab­gabe besteht nicht: Dop­pelte Wahl­scheine und Stimm­zet­tel wer­den anhand der iden­ti­schen Wahl­schein­num­mern auf den roten Umschlä­gen am Wahl­tag her­aus­ge­fil­tert. Die Abgabe von zwei Stimm­zet­teln gilt als Wahl­be­trug und kann mit Frei­heits­strafe oder Geld­strafe geahn­det werden.

Der Vor­gang hat keine Aus­wir­kun­gen auf den ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf und die Gül­tig­keit des Ergeb­nis­ses der Land­tags­wahl in Düsseldorf.