Die Stadt geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Großmarkt vor.
Die Stadt geht davon aus, dass ihre Rechtsauffassung in zweiter Instanz trägt und hat daher heute, Montag, 17. Oktober, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober eingelegt. Die schriftliche Begründung der Berufung wird derzeit erstellt und fristgerecht eingereicht.
Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Auflösung des Großmarktes zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021) und sich damit gegen die Fortführung entschieden. Dementsprechend hat die Stadt die Zuweisungen für die Stände zum 31. Dezember 2024 widerrufen. Hiergegen hat ein Teil der Großmarkthändler*innen Klage erhoben.
Der Großmarkt entspricht nicht mehr heutigen Standards. Die Funktion als Einrichtung der Daseinsvorsorge hat der Großmarkt zudem längst verloren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht daher keinen Bedarf mehr, den Großmarkt als öffentliche Einrichtung zu betreiben.
Von dem Gerichtsverfahren unberührt ist das Bebauungsplanverfahren 01/026 “Östlich Ulmenstraße”. Hier findet am 25. Oktober 2022 um 18 Uhr an der Justus-von-Liebig-Realschule an der Ottweiler Straße 20 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant, das Großmarktgelände fortzuentwickeln. So soll die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, im Sinne von Büro‑, Dienstleistungs- und Verwaltungsimmobilien, entlang der Ulmenstraße ermöglicht werden.