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Die Stadt geht gegen das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf zum Groß­markt vor.
Die Stadt geht davon aus, dass ihre Rechts­auf­fas­sung in zwei­ter Instanz trägt und hat daher heute, Mon­tag, 17. Okto­ber, Beru­fung gegen das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf vom 13. Okto­ber ein­ge­legt. Die schrift­li­che Begrün­dung der Beru­fung wird der­zeit erstellt und frist­ge­recht eingereicht.

Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Auf­lö­sung des Groß­mark­tes zum 31. Dezem­ber 2024 beschlos­sen (Vor­lage AUS/051/2021) und sich damit gegen die Fort­füh­rung ent­schie­den. Dem­entspre­chend hat die Stadt die Zuwei­sun­gen für die Stände zum 31. Dezem­ber 2024 wider­ru­fen. Hier­ge­gen hat ein Teil der Großmarkthändler*innen Klage erhoben.

Der Groß­markt ent­spricht nicht mehr heu­ti­gen Stan­dards. Die Funk­tion als Ein­rich­tung der Daseins­vor­sorge hat der Groß­markt zudem längst ver­lo­ren. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf sieht daher kei­nen Bedarf mehr, den Groß­markt als öffent­li­che Ein­rich­tung zu betreiben.

Von dem Gerichts­ver­fah­ren unbe­rührt ist das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren 01/026 “Öst­lich Ulmen­straße”. Hier fin­det am 25. Okto­ber 2022 um 18 Uhr an der Jus­tus-von-Lie­big-Real­schule an der Ott­wei­ler Straße 20 die früh­zei­tige Betei­li­gung der Öffent­lich­keit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf plant, das Groß­markt­ge­lände fort­zu­ent­wi­ckeln. So soll die Ansied­lung von Gewer­be­be­trie­ben, im Sinne von Büro‑, Dienst­leis­tungs- und Ver­wal­tungs­im­mo­bi­lien, ent­lang der Ulmen­straße ermög­licht werden.