Einwohnermeldeämter müssen Daten liefern/Bundesweiter Meldedatenabgleich noch im Jahr 2022
Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet, alle vier Jahre die Daten der volljährigen Bürgerinnen und Bürger dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für einen Abgleich zur Verfügung zu stellen (§11 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Ein Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich.
Im Rahmen des Abgleichs soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Lässt sich eine volljährige Person keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, nimmt der Beitragsservice per Brief Kontakt auf. Die ersten Schreiben werden vom Beitragsservice voraussichtlich ab dem 10. Januar 2023 versendet.
“Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht müssen direkt beim Beitragsservice gestellt werden. Dies ist nicht in den Bürgerbüros möglich”, erläutert Britta Zur, Beigeordnete für den Bürgerservice und Sport, die Zuständigkeiten.
Der Beitragsservice hat unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten alle erforderlichen Informationen und Formulare zum Abruf zusammengestellt.