Beschlag­nahmte Schul­ter­klap­pen Foto: Bundespolizei

 

Ein Mann (42) wurde am Sams­tag­nach­mit­tag (19. Dezem­ber), um 14.30 Uhr, im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof von Bun­des­po­li­zis­ten kon­trol­liert, weil er eine Tarn­be­klei­dung mit “ech­ten” Schul­ter­klap­pen trug. Gegen den Mann wurde ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Miss­brauchs von Amts­ab­zei­chen eingeleitet.

Der 42-jäh­rige Deut­sche lief in auf­fäl­li­ger Tarn­be­klei­dung durch den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof. Die Beklei­dung war nicht der Bun­des­wehr zuzu­ord­nen. Die Schul­ter­stü­cke, die der Uni­form­trä­ger auf den Schul­tern trug, waren aller­dings echte Abzei­chen eines Gefrei­ten der Bun­des­wehr. Die Beam­ten der Bun­des­po­li­zei über­prüf­ten den Mann. Einen Dienst­aus­weis konnte der fal­sche Sol­dat nicht vor­wei­sen. Er gab an, dass er sich nur vor Gericht dazu äußern würde.

Der Tat­ver­däch­tige wurde der Dienst­stelle zuge­führt. Mit­tels Fin­ger­ab­druck konnte seine Iden­ti­tät fest­ge­stellt wer­den. Die Schul­ter­stü­cke wur­den dem Mann abge­nom­men und beschlag­nahmt. Wei­ter­hin führte er ein Tier­ab­wehr­spray sowie ein Taschen­mes­ser mit sich. Diese Gegen­stände wur­den eben­falls sicher­ge­stellt. Gegen den 42-Jäh­ri­gen wird wegen des Miss­brauchs der Amts­ab­zei­chen ermittelt.