Durch die Wohngeldreform werden ab 2023 erheblich mehr Haushalte mit kleinem Einkommen Anspruch auf Wohngeld haben. Erfahrungsgemäß wenden sich allerdings viele, die einen Anspruch auf Wohngeld haben oder haben könnten, nicht unmittelbar an das Wohnungsamt. Häufig ist erste Anlaufstelle bei finanziellen Engpässen die Sozialverwaltung, eine sonstige Beratungsstelle oder die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter. Es ist also wichtig, dass diese Stellen auch Kenntnisse über das Wohngeld haben.
Das Amt für Wohnungswesen hat daher am Mittwoch, 11. Januar, und Donnerstag, 12. Januar, Informationsveranstaltungen durchgeführt. Den rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Verwaltung, Verbänden und Wohnungsunternehmen wurden die Voraussetzungen und das Antragsverfahren vorgestellt, ein Überblick über die Höhe des Wohngelds gegeben und die Abgrenzung zu anderen Leistungen erläutert. Darüber hinaus wurde auf den Wohngeldproberechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) hingewiesen, mit dessen Hilfe online die Chancen auf Wohngeld getestet und anschließend der Antrag online gestellt werden kann. Sicherlich werden diese Kenntnisse in Gesprächen mit Ratsuchenden hilfreich sein.