Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

Die Bun­des­po­li­zei wird im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof am Wochen­ende (24. März bis 26. März), täg­lich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 06.00 Uhr am Fol­ge­tag, eine tem­po­räre Waf­fen­ver­bots­zone durch­füh­ren. Dazu wird ver­stärkt nach gefähr­li­chen Gegen­stän­den und Waf­fen kon­trol­liert. Für die­sen Anlass hat die Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion Sankt Augus­tin eine All­ge­mein­ver­fü­gung für den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof erlassen.

Laut Ver­fü­gung gilt für den genann­ten Zeit­raum ein Mit­führ­ver­bot von gefähr­li­chen Gegen­stän­den wie Schuss‑, Hieb‑, Stoß- und Stich­waf­fen so-wie Mes­sern aller Art. Immer wie­der kommt es zu Vor­fäl­len, bei denen Tat­ver­däch­tige Waf­fen oder andere gefähr­li­che Gegen­stände mit sich führen.

Die Bun­des­po­li­zei berich­tete über eine Bedro­hung mit einem Mes­ser am 18. Februar. Ein 47-Jäh­ri­ger wurde fest­ge­nom­men, weil er eine Gruppe Min­der­jäh­rige mit einem Jagd­mes­ser bedrohte. Am 10. März griff eine Frau eine Her­an­wach­sende mit einem Kubo­tan an. Zeu­gen ver­hin­der­ten Schlim­me­res. Am Hal­te­punkt Düs­sel­dorf-Rath bedrohte am 08. Februar eine Frau eine Schü­ler­gruppe mit einem Tep­pich­mes­ser. Bun­des­po­li­zis­ten fahn­de­ten nach der Flüch­ti­gen und konn­ten sie in Bahn­hofs­nähe festnehmen.

Diese Sach­ver­halte zei­gen auf, dass der Ein­satz der Waf­fen­ver­bots­zone rich­tig und wich­tig ist. Die Kon­troll­maß­nah­men sol­len vor­beu­gen, schüt­zen und sen­si­bi­li­sie­ren. Die Bun­des­po­li­zei kon­trol­liert somit ver­stärkt im Gel­tungs­be­reich. Die­ser Bereich umfasst den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof mit sei­nen Gebäu­de­kom­ple­xen sowie den Gleis­an­la­gen. Aus­ge­nom­men davon sind die U‑Bahn und Stadt­bahn­be­rei­che. Die Ver­fü­gung gilt für alle Per­so­nen, die die­sen Gel­tungs­be­reich betre­ten oder sich darin aufhalten.

Die Kon­troll­maß­nah­men sol­len vor­beu­gen, schüt­zen und sen­si­bi­li­sie­ren. Ein Zuwi­der­han­deln gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung wird eine Sicher­heits­leis­tung zur Folge haben. Des Wei­te­ren kann ein Platz­ver­weis und/oder ein Zwangs­geld in Höhe von 200 Euro ver­hängt werden.