Sym­bol­bild Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei Foto: LOKALBÜRO

 

Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten des Ver­kehrs­diens­tes muss­ten am Diens­tag­nach­mit­tag zahl­rei­che Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer bei Geschwin­dig­keits­kon­trol­len her­aus­win­ken. Fünf Ver­kehrs­teil­neh­mern dro­hen nun Fahr­ver­bote. Dar­un­ter ein Düs­sel­dor­fer, der nahezu dop­pelt so schnell unter­wegs war, wie erlaubt.

Der 43-jäh­rige Düs­sel­dor­fer war mit sei­nem Auto auf der Wers­te­ner Straße in Fahrt­rich­tung Innen­stadt unter­wegs. Das aber offen­bar viel zu schnell: Bei erlaub­ten 60 km/h wurde er mit 123 km/h gemes­sen. Nach Abzug einer Mess­to­le­ranz ent­spricht das einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 59 Stun­den­ki­lo­me­tern. Den Fah­rer erwar­ten nun min­des­tens 560 Euro Buß­geld, zwei Monate Fahr­ver­bot und zwei Punkte in Flensburg.

Auch auf der Karl-Geu­sen-Straße über­wachte der Ver­kehrs­dienst die Geschwin­dig­keit. Ins­ge­samt schrie­ben die Beam­tin­nen und Beam­ten ges­tern 18 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen und ver­häng­ten zudem zwei Verwarngelder.