Sym­bol­bild Foto: LOKALBÜRO

Hilfe bei Stromschulden

Wei­tere Ange­bote aus dem Stär­kungs­pakt NRW: Das bis­he­rige Pro­gramm der Lan­des­haupt­stadt wurde gemein­sam mit den Stadt­wer­ken Düs­sel­dorf um ein Hilfs­an­ge­bot bei Strom­schul­den sowie um den kos­ten­freien Ein­tritt in das Aqua­zoo Löbb­ecke Museum erwei­tert. Die Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten kön­nen ab sofort und bis Ende 2023 von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die sich in einer finan­zi­ell schwie­ri­gen Situa­tion befin­den, genutzt werden.

Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche: “Mit dem Ver­fü­gungs­fonds zur Ver­mei­dung von Strom­sper­ren und den wei­te­ren Ange­bo­ten, die aus dem Stär­kungs­pakt NRW finan­ziert wer­den, sol­len beson­dere soziale Här­ten abge­mil­dert und soziale Teil­habe ermög­licht wer­den. Gerade die soziale Teil­habe lei­det in Zei­ten, in denen das Geld knapp wird. Daher setzt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf enga­giert den Stär­kungs­pakt um, damit das Geld dort ankommt, wo es von den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern drin­gend benö­tigt wird.”

Fra­gen zu den Ange­bo­ten aus dem Stär­kungs­pakt beant­wor­tet das Amt für Sozia­les und Jugend mon­tags bis frei­tags von 9 bis 16 Uhr unter 0211–8998999. Die Ange­bote sind zudem unter www.duesseldorf.de/soziales/staerkungspakt abrufbar.

Unter­stüt­zung bei Stromschulden
Auf­grund der gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten sind beson­ders Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men von Strom­schul­den betrof­fen. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf und die Stadt­werke Düs­sel­dorf haben daher gemein­sam einen Ver­fü­gungs­fonds zur Ver­mei­dung von Strom­sper­ren auf­ge­legt. Von die­sem Geld wer­den Ein­zel­fall­hil­fen für Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer finan­ziert, die soziale Leis­tun­gen bezie­hen. Anspruchs­be­rech­tigt sind Pri­vat­kun­den der Stadt­werke, denen auf­grund von Zah­lungs­rück­stän­den eine Strom­sperre ange­kün­digt wurde und die eine der fol­gen­den Sozi­al­leis­tun­gen erhalten:
Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung, Sozi­al­hilfe, Bür­ger­geld, Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, Wohn­geld oder Kin­der­zu­schlag. Infor­ma­tio­nen zur Abwick­lung sind auf der Inter­net­seite der Stadt­werke unter www.swd-ag.de/kontakt-service/service/staerkungspakt-nrw/ veröffentlicht.

Der Här­te­fall­fonds Ener­gie, der ins­be­son­dere für Men­schen mit einem nied­ri­gen Ein­kom­men in Frage kommt, die keine der oben genann­ten Sozi­al­leis­tun­gen bezie­hen, bleibt dar­über hin­aus bestehen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen gibt es unter www.duesseldorf.de/soziales/staerkungspakt.

Kos­ten­freier Ein­tritt in das Aqua­zoo Löbb­ecke Museum
Düs­sel­dor­fer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung, Bür­ger­geld, Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz oder Wohn­geld, BaföG oder Berufs­aus­bil­dungs­bei­hilfe bezie­hen oder im Besitz des Düs­sel­pas­ses sind, kön­nen ab sofort kos­ten­frei das Aqua­zoo Löbb­ecke Museum, Kai­sers­wert­her Straße 380, besu­chen. Der freie Ein­tritt wird direkt an der Kasse gewährt. Dafür muss ein Nach­weis über den Bezug der Sozi­al­leis­tung mit­ge­bracht werden.

Bei einem gerin­gen Ein­kom­men, ver­gleich­bar mit der Sozi­al­hilfe, kann beim Amt für Sozia­les und Jugend geprüft wer­den, ob ein Düs­sel­pass aus­ge­stellt wer­den kann. Wei­tere Infor­ma­tio­nen sind unter www.duesseldorf.de/duesselpass zu finden.

 

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