Der För­der­satz für Schall­schutz­fens­ter ist durch einen Beschluss des Umwelt­aus­schus­ses ab Jah­res­an­fang 2024 von 225 Euro auf 300 Euro je Qua­drat­me­ter Fens­ter­flä­che erhöht worden,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

 

Der Lärm aus­ge­hend von gro­ßen kom­mu­na­len und über­re­gio­na­len Stra­ßen sowie den Stra­ßen­bahn­tras­sen ist belas­tend. Die Wohn­si­tua­tion an lau­ten Stra­ßen kann aber durch den Ein­bau soge­nann­ter Schall­schutz­fens­ter spür­bar ver­bes­sert wer­den. Ins­be­son­dere Fens­ter und Bal­kon­tü­ren sind für das Ein­drin­gen von Schall über die Fas­sade die Schwach­stel­len. Der För­der­satz für Schall­schutz­fens­ter ist durch einen Beschluss des Umwelt­aus­schus­ses ab Jah­res­an­fang 2024 von 225 Euro auf 300 Euro je Qua­drat­me­ter Fens­ter­flä­che erhöht wor­den. In Schlaf­räu­men und Kin­der­zim­mern wer­den zusätz­lich schall­ge­dämmte Lüf­ter mit 225 Euro bezuschusst.

Die Stadt Düs­sel­dorf bie­tet den Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mern seit 2004 ein För­der­pro­gramm zum Ein­bau sol­cher Schall­schutz­fens­ter an. Mehr als 3.400 Woh­nun­gen konn­ten seit­her mit einem bes­se­ren Schutz vor Kraft­fahr­zeug- und Stra­ßen­bahn­lärm aus­ge­stat­tet werden.

Jochen Kral, zustän­di­ger Bei­geord­ne­ter in der Lan­des­haupt­stadt für Mobi­li­tät und Umwelt: “Schall­schutz­fens­ter sind in der Lage, den Ver­kehrs­lärm aus den Wohn­räu­men wirk­sam aus­zu­sper­ren. In Ver­bin­dung mit schall­ge­dämm­ten Lüf­tern wer­den die Räume auch belüf­tet. Außer­dem bie­ten die neuen Fens­ter einen guten Wär­me­schutz und tra­gen damit zur Ener­gie­ein­spa­rung bei. Neben der För­de­rung für den Lärm­schutz am Gebäude ist die Stadt natür­lich auch aktiv, wenn es darum geht, den Ver­kehrs­lärm an der Quelle zu ver­rin­gern. Das ist zum Bei­spiel Ziel des gerade in Arbeit befind­li­chen Lärm­ak­ti­ons­plans IV.”

Zuschuss­fä­hig ist der erst­ma­lige Ein­bau von Schall­schutz­fens­tern in Wohn­häu­sern im Stadt­ge­biet, deren Bau­ge­neh­mi­gung vor dem 21.06.1990 erteilt wurde und bei denen die Stra­ßen­ver­kehrs­lärm­be­las­tung am Tag min­des­tens bei 70 Dezi­bel dB(A) liegt oder in der Nacht bei min­des­tens 60 dB(A).

Ob das Wohn­ge­bäude för­der­fä­hig ist, kann im städ­ti­schen Geo­por­tal im Inter­net nach­ge­se­hen wer­den unter https://maps.duesseldorf.de — Stich­wort: Klima und Umwelt ► Stra­ßen­lärm­karte [Adresse suchen, auf Gebäude zoo­men und kli­cken bzw. mit dem Info-But­ton “i” die dB-Werte abru­fen] oder tele­fo­nisch unter 0211–8921065 erfragt wer­den. Auch andere Fra­gen zum För­der­pro­gramm, den vor­zu­le­gen­den Unter­la­gen und der Abwick­lung des Antrags­ver­fah­rens kön­nen unter die­ser Tele­fon­num­mer oder per E‑Mail an schallschutzfenster@duesseldorf.de gestellt werden.

Anträge von Eigen­tü­mern und Eigen­tü­me­rin­nen bit­tet die Stadt eben­falls per E‑Mail an schallschutzfenster@duesseldorf.de oder auf dem Post­weg an das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, Stich­wort Schall­schutz­fens­ter, Brinck­mann­straße 7, 40200 Düs­sel­dorf, zu richten.

Die Web­site des För­der­pro­gramms mit Richt­li­nie und Antrags­for­mu­la­ren ist unter www.duesseldorf.de/schallschutzfenster zu finden.

 

Werbung

Wer­bung bitte klicken