v.l.Achim Weber (16Meter GmbH) mit den Vor­stän­den der Groß­markt­hal­len Düs­sel­dorf eG Roland Tolls, Peter-Josef Eßer und Hans-Peter Deutschmann

 

Rechts­auf­fas­sung der Stadt wurde in drit­ter Instanz gefolgt

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am Mitt­woch, 24. April, in der Revi­sion zum Groß­markt Düs­sel­dorf und der par­al­lel ver­han­del­ten Nor­men­kon­trolle ein Urteil gespro­chen. Der Rechts­auf­fas­sung der Stadt wurde in drit­ter Instanz gefolgt. “Die Garan­tie der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung ver­pflich­tet eine Kom­mune nicht, einen als öffent­li­che Ein­rich­tung betrie­be­nen Groß­markt fort­zu­füh­ren”, ent­schied am Mitt­woch das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig.

Dadurch wurde Pla­nungs­si­cher­heit für die zukünf­tige Ent­wick­lung des Gelän­des an der Ulmen­straße geschaf­fen. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf plant in Zusam­men­ar­beit mit der IDR AG das ehe­ma­lige Groß­markt­ge­lände in Deren­dorf fort­zu­ent­wi­ckeln. Durch die Umsied­lung des Metro Cash&Carry Mark­tes hin zur Ulmen­straße kön­nen am bis­he­ri­gen Stand­ort in Flin­gern zukünf­tig bis zu 1.300 Woh­nun­gen entstehen.

Hin­ter­grund
Die öffent­li­che Ein­rich­tung des Groß­mark­tes Düs­sel­dorf kann wie vor rund drei Jah­ren vom Rat der Lan­des­haupt­stadt beschlos­sen zum 31. Dezem­ber 2024 auf­ge­löst werden.

Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Auf­lö­sung des Groß­mark­tes als öffent­li­che Ein­rich­tung zum 31. Dezem­ber 2024 beschlos­sen (Vor­lage AUS/051/2021) und sich damit gegen die Fort­füh­rung entschieden.

Für Düs­sel­dor­fer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ist der Groß­markt nicht zugäng­lich. Die Betriebe, die berech­tigt sind, auf dem Groß­markt ein­zu­kau­fen (ins­be­son­dere Gas­tro­no­mie, Kitas, Senio­ren­heime, Hotel­le­rie und der Ein­zel­han­del), haben zahl­rei­che andere Mög­lich­kei­ten, sich mit fri­schem Obst und Gemüse zu versorgen.

Die Stadt hat die Händ­ler bei einer Neu­auf­stel­lung und Pri­va­ti­sie­rung des Groß­mark­tes seit 2014 unter­stützt. Dies gelang beim Blu­men­groß­markt, der auch zukünf­tig auch auf dem Gelände in einer moder­nen Halle an der Ulmen­straße blei­ben wird. Für den Bereich der Obst- und Gemü­se­händ­ler schei­terte die Zusam­men­ar­beit durch die Unei­nig­keit bei den Obst- und Gemü­se­händ­lern und deren Kla­gen gegen die Landeshauptstadt.

Bun­des­weit gibt es inzwi­schen fast nur noch pri­vat betrie­bene Groß­märkte. Zudem sind die Hal­len des Düs­sel­dor­fer Groß­mark­tes stark sanie­rungs­be­dürf­tig und müss­ten für einen zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trag moder­ni­siert wer­den. Dar­über hin­aus ist der Groß­markt seit Jah­ren stark defi­zi­tär, so dass die Stadt daher die frei­wil­lig betrie­bene öffent­li­che Ein­rich­tung schlie­ßen möchte.

Eine Gefähr­dung der Düs­sel­dor­fer Wochen­märkte durch den Weg­fall des Groß­mark­tes in Düs­sel­dorf kann aus den vor­ge­nann­ten Grün­den aus­ge­schlos­sen wer­den. Dem­entspre­chend hat die Stadt die Zuwei­sun­gen für die Stände zum 31. Dezem­ber 2024 wider­ru­fen. Hier­ge­gen hat ein Teil der Groß­markt­händ­le­rIn­nen Klage erho­ben. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter gab am 14.06.2023 im Beru­fungs­ver­fah­ren der Lan­des­haupt­stadt in allen Punk­ten recht, ließ aller­dings die Revi­sion zum Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) zu. Beim BVerwG wurde das Urteil des OVG Müns­ter nun end­gül­tig bestätigt.

 

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