Rechtsauffassung der Stadt wurde in dritter Instanz gefolgt
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 24. April, in der Revision zum Großmarkt Düsseldorf und der parallel verhandelten Normenkontrolle ein Urteil gesprochen. Der Rechtsauffassung der Stadt wurde in dritter Instanz gefolgt. “Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen”, entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dadurch wurde Planungssicherheit für die zukünftige Entwicklung des Geländes an der Ulmenstraße geschaffen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant in Zusammenarbeit mit der IDR AG das ehemalige Großmarktgelände in Derendorf fortzuentwickeln. Durch die Umsiedlung des Metro Cash&Carry Marktes hin zur Ulmenstraße können am bisherigen Standort in Flingern zukünftig bis zu 1.300 Wohnungen entstehen.
Hintergrund
Die öffentliche Einrichtung des Großmarktes Düsseldorf kann wie vor rund drei Jahren vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen zum 31. Dezember 2024 aufgelöst werden.
Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Auflösung des Großmarktes als öffentliche Einrichtung zum 31. Dezember 2024 beschlossen (Vorlage AUS/051/2021) und sich damit gegen die Fortführung entschieden.
Für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ist der Großmarkt nicht zugänglich. Die Betriebe, die berechtigt sind, auf dem Großmarkt einzukaufen (insbesondere Gastronomie, Kitas, Seniorenheime, Hotellerie und der Einzelhandel), haben zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen.
Die Stadt hat die Händler bei einer Neuaufstellung und Privatisierung des Großmarktes seit 2014 unterstützt. Dies gelang beim Blumengroßmarkt, der auch zukünftig auch auf dem Gelände in einer modernen Halle an der Ulmenstraße bleiben wird. Für den Bereich der Obst- und Gemüsehändler scheiterte die Zusammenarbeit durch die Uneinigkeit bei den Obst- und Gemüsehändlern und deren Klagen gegen die Landeshauptstadt.
Bundesweit gibt es inzwischen fast nur noch privat betriebene Großmärkte. Zudem sind die Hallen des Düsseldorfer Großmarktes stark sanierungsbedürftig und müssten für einen zweistelligen Millionenbetrag modernisiert werden. Darüber hinaus ist der Großmarkt seit Jahren stark defizitär, so dass die Stadt daher die freiwillig betriebene öffentliche Einrichtung schließen möchte.
Eine Gefährdung der Düsseldorfer Wochenmärkte durch den Wegfall des Großmarktes in Düsseldorf kann aus den vorgenannten Gründen ausgeschlossen werden. Dementsprechend hat die Stadt die Zuweisungen für die Stände zum 31. Dezember 2024 widerrufen. Hiergegen hat ein Teil der GroßmarkthändlerInnen Klage erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab am 14.06.2023 im Berufungsverfahren der Landeshauptstadt in allen Punkten recht, ließ allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu. Beim BVerwG wurde das Urteil des OVG Münster nun endgültig bestätigt.