Der 55-jährige deutsche Staatsbürger aus dem Kreis Heinsberg, reiste am 09.07.2024 aus Dubai zurück nach Düsseldorf. Als er den Gepäckbereich durch den grünen Ausgang verließ und damit angab, dass er nichts anzumelden habe, wurde er von den Zöllnern angesprochen und zur Kontrolle seines Gepäcks gebeten. Auf den Röntgenbildern konnten die Beamten dann augenscheinlich mehrere Schmuckstücke im Handgepäckkoffer des Mannes erkennen, welche sie sich genauer anschauen wollten.
Nach dem Öffnen seines Groß- sowie Handgepäcks, fanden sie dann neben mehreren neuen Kleidungsstücken auch diverse Schmuckschatullen in verschiedenen Größen.
Letztendlich fanden die Beamten insgesamt 21 Schmuckstücke vor, darunter Halsketten, Armreife, Ohrringe und Ringe, alles aus 22 Karätigem Gold und zu Teilen mit Edelsteinen besetzt. Daraufhin angesprochen gab der Reisende an, den Schmuck für die Hochzeit seiner Tochter gekauft zu haben. Zu allen weiteren Fragen schwieg er jedoch.
Aufgrund der beigelegten Rechnungen konnten die Zöllner einen Gesamtwert des Schmucks von 46.926,73 Euro ermitteln. Da hiermit seine Reisefreimenge von 430 Euro doch deutlich überschritten wurde, leiteten die Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein. Der Schuck wurde als Beweismittel sichergestellt und wird nach dem Ende des Verfahrens und Zahlung der entsprechenden Steuern und Einfuhrabgaben wieder an den Reisenden übergeben. Ob dies rechtzeitig zur Hochzeit passiert, ist leider fraglich.