Der 55-jäh­rige deut­sche Staats­bür­ger aus dem Kreis Heins­berg, reiste am 09.07.2024 aus Dubai zurück nach Düs­sel­dorf. Als er den Gepäck­be­reich durch den grü­nen Aus­gang ver­ließ und damit angab, dass er nichts anzu­mel­den habe, wurde er von den Zöll­nern ange­spro­chen und zur Kon­trolle sei­nes Gepäcks gebe­ten. Auf den Rönt­gen­bil­dern konn­ten die Beam­ten dann augen­schein­lich meh­rere Schmuck­stü­cke im Hand­ge­päck­kof­fer des Man­nes erken­nen, wel­che sie sich genauer anschauen wollten.

Nach dem Öff­nen sei­nes Groß- sowie Hand­ge­päcks, fan­den sie dann neben meh­re­ren neuen Klei­dungs­stü­cken auch diverse Schmuck­scha­tul­len in ver­schie­de­nen Größen.

Sichergestellter Goldschmuck Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Letzt­end­lich fan­den die Beam­ten ins­ge­samt 21 Schmuck­stü­cke vor, dar­un­ter Hals­ket­ten, Arm­reife, Ohr­ringe und Ringe, alles aus 22 Karä­ti­gem Gold und zu Tei­len mit Edel­stei­nen besetzt. Dar­auf­hin ange­spro­chen gab der Rei­sende an, den Schmuck für die Hoch­zeit sei­ner Toch­ter gekauft zu haben. Zu allen wei­te­ren Fra­gen schwieg er jedoch.

Auf­grund der bei­geleg­ten Rech­nun­gen konn­ten die Zöll­ner einen Gesamt­wert des Schmucks von 46.926,73 Euro ermit­teln. Da hier­mit seine Rei­se­frei­menge von 430 Euro doch deut­lich über­schrit­ten wurde, lei­te­ten die Zoll­be­am­ten noch vor Ort ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der ver­such­ten Steu­er­hin­ter­zie­hung gegen den Rei­sen­den ein. Der Schuck wurde als Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt und wird nach dem Ende des Ver­fah­rens und Zah­lung der ent­spre­chen­den Steu­ern und Ein­fuhr­ab­ga­ben wie­der an den Rei­sen­den über­ge­ben. Ob dies recht­zei­tig zur Hoch­zeit pas­siert, ist lei­der fraglich.