Inves­tor muss sich eng mit Poli­tik abstim­men © Gabriele Schreckenberg

 

Von Chris­tof Roche

Die Bezirks­ver­tre­tung fünf (BV5) stellt dem Inves­tor für den Umbau des Mari­en­kran­ken­hau­ses in Wohn­raum kei­nen Frei­fahrt­schein aus. Nor­bert Bier­mann, Vor­sit­zen­der der CDU-Frak­tion in der BV5, machte deut­lich, dass die Bil­li­gung der Bau­vor­anfrage aus­schließ­lich die Art der Nut­zung des ehe­ma­li­gen Kran­ken­hau­ses betreffe. Für alle wei­te­ren Schritte zum Umbau des Kran­ken­hau­ses müsse erneut die BV5 ein­ge­schal­tet wer­den. Das betreffe auch eine aus­rei­chende Zahl von PKW-Stell­plät­zen sowie die Zuwe­gung. Mari­anne Hagen (FDP) hob eben­falls die Bedeu­tung der Park­plätze her­vor, die ihrer Ansicht nach über eine Tief­ga­rage bereit­ge­stellt wer­den sollten.

Im Juni hatte der Inves­tor noch Pläne zur Abstim­mung gestellt, wonach neben der neuen Wohn­nut­zung des ehe­ma­li­gen Kran­ken­hau­ses zwei wei­tere Wohn­ge­bäude auf den Flä­chen des ehe­ma­li­gen Kes­sel­hau­ses und des Küchen­ge­bäu­des errich­tet wer­den soll­ten. In der Sit­zung der BV5 zeich­nete sich aller­dings ab, dass der Bau von zwei Town­häu­sern, wie vom Inves­tor geplant, wohl nicht geneh­mi­gungs­fä­hig sein werde. Es sei jetzt aber am Inves­tor, den Ball auf­zu­neh­men und Vor­schläge zu unter­brei­ten, betonte Bier­mann. Das Mari­en­kran­ken­haus stehe seit fünf Jah­ren leer, des­halb müsse eine Lösung gefun­den werden.

 

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