Für die nächsten Tage sehen aktuelle Wetterprognosen zeitweise winterliche Verhältnisse auch in Düsseldorf voraus. Am Sonntag, 5. Januar 2025, könnte es in den frühen Morgenstunden zeitweise zu Eisregen kommen, auf den Straßen und Gehwegen ist dann besondere Vorsicht geboten.
Tipps und Hinweise des Amtes für Umwelt- und Verbruacherschutz bei winterlichem Wetter:
Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Für den Verkehr ist Winterwetter, egal ob mit Kraftfahrzeug, Bus oder Bahn, mit dem Rad oder zu Fuß eine Herausforderung. Für alle gilt daher die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders gegenüber den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmern. So sollten Verkehrsteilnehmer grundsätzlich für Fahrten und Wege mehr Zeit einplanen und sich frühzeitig über die Wetter- und Verkehrslage informieren. Für den motorisierten Verkehr und den öffentlichen Nahverkehr werden bei entsprechender Wetterlage — in den frühen Morgenstunden beginnend — alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut.
Mit dem Rad unterwegs
Für den Radverkehr wird bei Eis und Schnee ein Hauptradwegenetz geräumt und/oder abgestreut. Der Radwege-Winterdienstplan kann über die städtische Seite www.maps.duesseldorf.de bequem von allen Endgeräten — sowohl mobil als auch am PC — mit Internetanbindung abgerufen werden. Er ist dort unter der Rubrik ► Kategorien und Themen ► Radwege und mehr ► Fahrradnetzplan ► Winterdienst Radwege zu finden.
Das Räumen der Radwege beginnt zeitgleich mit der Räumung der Hauptverkehrsstraßen. Zu beachten ist: Auf Radwegen kann sich bei anhaltendem Schneefall nach der Räumung gegebenenfalls wieder in kurzer Zeit eine neue Schneedecke bilden. In Kreuzungsbereichen lässt es sich leider nicht ganz vermeiden, dass Schnee vom kreuzenden Verkehr auf die Fahrbahn des Radverkehrs hineingetragen wird. Verkehrsteilnehmende sollten an diesen Stellen daher besonders vorausschauend und vorsichtig fahren.
Zu Fuß
Für alle Anlieger sei nochmals darauf hingewiesen, dass eine Räumpflicht der Gehwege vor ihren Grundstücken besteht. Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer. Die Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein.
Zum Abstreuen sollen abstumpfende Mittel genutzt werden. Für den “Hausgebrauch” sind Sand, Granulat oder Splitt bestens gegen Glätte geeignet und damit die Mittel der Wahl. Empfohlen werden im Übrigen besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind, Infos zu dem Thema im Internet unter www.blauer-engel.de/de/produktwelt/salzfreie-abstumpfende-streumittel/streumittel.
Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für den von der Stadt beauftragten Räumdienst an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählen nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch “alternative” Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Wenn Hilfe benötigt wird
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit eingeschränkter Mobilität gibt es in Düsseldorf zahlreiche Dienstleistungsangebote, um im Notfall Besorgungen aller Art zu erledigen. Die Dienstleistungen und weitere Informationen zum Winterdienst sind im Internet veröffentlicht unter https://www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero.html.