Der Kreiswahlausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar 2025, fast alle eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahl zugelassen. Lediglich ein Vorschlag für den Wahlkreis 105 wurde aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften einstimmig zurückgewiesen. Gegen die Entscheidungen des Ausschusses wurden keine Beschwerden eingelegt. Auch ergaben die Beschwerdesitzungen der Landes- und Bundeswahlleitungen am Donnerstag, 30. Januar, keine Änderungen der Wahlvorschläge. Damit stehen die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für die beiden Bundestagswahlkreise in Düsseldorf nun fest:
Wahlkreis 105 Düsseldorf I:
Dr. Zanda Martens, SPD
Thomas Jarzombek, CDU
Anas Al-Qura’an, GRÜNE
Moritz Kracht, FDP
Marco Vogt, AfD
Julia Marmulla, Die Linke
Burkhard Harting, FREIE WÄHLER
Dr. David Kessing, Volt
Paul Straif, MLPD
Dr. Alexander Giannakis, BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Wahlkreis 106 Düsseldorf II:
Adis Selimi, SPD
Johannes Winkel, CDU
Sara Nanni, GRÜNE
Lida Azarnoosh, FDP
Andrea Kraljic, AfD
Lisa Schubert, DIE LINKE
Howik Babachanjan, FREIE WÄHLER
Frances Noltekuhlemann, Volt
Daniela Maus, MLPD
Tobias Ulbrich, BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Sylvia Pantel, WerteUnion
Hinweis: Die Wahlvorschläge sind zunächst entsprechend dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl geordnet. Neue Parteien folgen in alphabetischer Reihenfolge.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis bis Freitag, 7. Februar
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wurde abgeschlossen. Diejenigen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend an das Amt für Statistik und Wahlen unter der Telefonnummer 0211–8993368 wenden.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, die im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu ihrer Person auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags liegt hierzu von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar 2025, im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, im barrierefrei zugänglichen Erdgeschoss zur Einsichtnahme bereit. Die Öffnungszeiten für die Einsichtnahme sind von Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 14 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, können Wahlberechtigte bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich im Amt für Statistik und Wahlen, Raum 0.10, erfolgen.
Wer die Daten anderer Personen im Wählerverzeichnis überprüfen möchte, muss glaubhaft darlegen, dass die Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind. Ein allgemeines Recht auf Einsichtnahme in fremde Daten besteht jedoch nicht, insbesondere nicht bei Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Kurze Fristen für die Briefwahl
Der Druck der amtlichen Stimmzettel kann erst in der ersten Februarwoche erfolgen, da der Gesetzgeber bundeseinheitlich verkürzte Fristen im Aufstellungsverfahren festgelegt hat. Es liegen bereits über 110.000 Anträge auf Briefwahl beim Amt für Statistik und Wahlen vor. Sobald die erste Vorablieferung der Stimmzettel eintrifft, werden die bis dahin eingetroffenen Anträge bearbeitet und die Breifwahlunterlagen versandt. Dann öffnet auch die Direktwahlstelle an der Mecumstraße 10 ihre Pforten. Dort kann – wie gewohnt – die Briefwahl direkt vor Ort erledigt werden.
Der rote Wahlbriefumschlag muss aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl, 19. Februar 2025, an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden (unentgeltlich als Standardbrief im Bereich der Deutschen Post AG). Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Damit die Stimme sicher gezählt werden kann, sollte die Stimme am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden oder im Vorfeld die Möglichkeit der Direktwahlstelle im Amt für Statistik und Wahlen genutzt werden.
Auszählung der Briefwahl in Messehalle 3 verlegt
Wegen eines unerwarteten technischen Defekts kann die Messehalle 6 für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, nicht wie geplant genutzt werden. Die Auszählung der Briefwahlbezirke wird deshalb kurzfristig in die Messehalle 3 verlegt.
Das Amt für Statistik und Wahlen zeigt sich erleichtert, dass die Messe Düsseldorf so schnell eine passende Alternative bereitstellen konnte. Nun steht das Team der Landeshauptstadt Düsseldorf vor der Herausforderung, die gesamte Planung kurzfristig anzupassen. Auch die rund 1.500 Wahlhelfenden, die ursprünglich für Halle 6 eingeteilt waren, müssen neu organisiert werden. Das Amt für Statistik und Wahlen bedankt sich bei allen Helfenden und Mitarbeitenden für ihre Flexibilität und ihren Einsatz, um die Durchführung der Wahl reibungslos zu gewährleisten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.duesseldorf.de/bundestagswahl oder telefonisch unter der Rufnummer 0211–8993368.