Mähroboter im Einsatz © Lokalbüro

Mäh­ro­bo­ter im Ein­satz © Lokalbüro

 

Ein Jahr nach Ein­füh­rung des nächt­li­chen Fahr­ver­bots für Mäh­ro­bo­ter zieht die Stadt Düs­sel­dorf eine posi­tive Bilanz. Wie die Untere Natur­schutz­be­hörde mit­teilt, sind in der ver­gan­ge­nen Som­mer­sai­son weder durch Kon­trol­len noch durch Hin­weise aus der Bevöl­ke­rung Ver­stöße gegen die Rege­lung bekannt gewor­den. Die im März 2025 erlas­sene All­ge­mein­ver­fü­gung zeigt damit offen­bar die gewünschte Wir­kung: einen bes­se­ren Schutz für nacht­ak­tive Wildtiere.

Hin­ter­grund der Maß­nahme ist der zuneh­mende Ein­satz auto­no­mer Mäh­ro­bo­ter in pri­va­ten Gär­ten. Viele Geräte wer­den aus prak­ti­schen Grün­den gerade in den Abend- und Nacht­stun­den betrie­ben – also genau dann, wenn zahl­rei­che Tiere aktiv sind. Igel, Mäuse sowie Amphi­bien wie Krö­ten und Mol­che gehen in der Däm­me­rung und nachts auf Nah­rungs­su­che. Stu­dien bele­gen jedoch, dass die ver­bau­ten Sen­so­ren vie­ler Geräte kleine Tiere nicht zuver­läs­sig erken­nen. Beson­ders lang­sam bewe­gende Tiere gera­ten so in Gefahr, ver­letzt oder getö­tet zu werden.

Als beson­ders gefähr­det gilt der Igel. Seine natür­li­che Schutz­re­ak­tion, sich bei Gefahr zusam­men­zu­rol­len, schützt ihn nicht vor den rotie­ren­den Klin­gen der Mäh­ro­bo­ter. Hinzu kommt ein wei­te­rer Effekt: Auch Insek­ten und Schne­cken wer­den durch den Ein­satz der Geräte dezi­miert. Damit schrumpft zugleich die Nah­rungs­grund­lage vie­ler Tiere, was ihre Lebens­be­din­gun­gen zusätz­lich verschlechtert.

Das Ver­bot unter­sagt den Betrieb von Mäh­ro­bo­tern zwi­schen Son­nen­un­ter­gang und Son­nen­auf­gang. Ziel ist es, die Haupt­ak­ti­vi­täts­zei­ten der Tiere zu schüt­zen. Aus­nah­men sind zwar mög­lich, wer­den aber nur in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len erteilt – etwa bei gro­ßen, über­sicht­li­chen Flä­chen wie Sport­an­la­gen, auf denen kein Risiko für Wild­tiere besteht. Nach Anga­ben der Stadt blieb die Zahl sol­cher Aus­nah­men bis­lang gering.

Mit Beginn der wär­me­ren Jah­res­zeit ruft die Ver­wal­tung die Bür­ger erneut dazu auf, die Rege­lung kon­se­quent ein­zu­hal­ten. Die Ein­hal­tung wird wei­ter­hin stich­pro­ben­ar­tig über­prüft, unter ande­rem durch die Natur­schutz­wacht. Eine zen­trale Rolle spielt jedoch die Eigen­ver­ant­wor­tung der Gar­ten­be­sit­zer – auch bei der Mel­dung mög­li­cher Verstöße.

Dar­über hin­aus ver­weist die Stadt auf ein­fa­che Maß­nah­men, mit denen sich der Schutz der Tier­welt zusätz­lich ver­bes­sern lässt. Dazu zäh­len soge­nannte Igel­tore, kleine Durch­gänge in Zäu­nen, die Tie­ren das Wan­dern zwi­schen Gär­ten ermög­li­chen. Ebenso tra­gen natur­nahe Gar­ten­be­rei­che mit Laub­hau­fen, Tot­holz oder Blüh­flä­chen dazu bei, Lebens­räume und Nah­rungs­quel­len zu schaffen.

Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen zei­gen: Schon mit über­schau­ba­ren Anpas­sun­gen im All­tag lässt sich ein wirk­sa­mer Bei­trag zum Erhalt der Arten­viel­falt leisten.

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