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Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit verhängt die Stadt Düsseldorf ab Donnerstag, 25. Juni 2026, ein Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen. Grund ist der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes, der dann die Stufe 4 erreicht. Das Verbot gilt so lange, bis der Index wieder auf Stufe 3 oder darunter sinkt.
„Gerade in heißen und trockenen Phasen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit offenem Feuer unerlässlich. Unsere Grünanlagen sind wichtige Erholungsorte für alle Menschen in Düsseldorf und zugleich sensible Naturflächen, die wir gemeinsam schützen müssen”, erklärt Umweltdezernent Jochen Kral.
Grundsätzlich ist das Grillen in Düsseldorfer Parks geduldet, sofern kein ausdrückliches Verbot gilt. Einweggrills sind jedoch stets verboten, ebenso das Grillen direkt auf der Grasnarbe. Zu Bäumen und Sträuchern ist wegen möglichen Funkenflugs ausreichend Abstand zu halten. Kohle und Feuerreste müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht, Abfälle ordnungsgemäß entsorgt oder mitgenommen werden. Übermäßiger Qualm und Lärm sowie Urinieren in Grünanlagen sind untersagt. In Wald- und Forstbereichen gilt ohnehin ein generelles Grillverbot.
Bei längeren Hitzeperioden kann die Stadt unabhängig vom Feuerindex auch ein stadtweites Grillverbot verhängen. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.


