© 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Wegen der anhal­ten­den Hitze und Tro­cken­heit ver­hängt die Stadt Düs­sel­dorf ab Don­ners­tag, 25. Juni 2026, ein Grill­ver­bot in allen öffent­li­chen Grün­an­la­gen. Grund ist der Gras­land-Feu­er­in­dex des Deut­schen Wet­ter­diens­tes, der dann die Stufe 4 erreicht. Das Ver­bot gilt so lange, bis der Index wie­der auf Stufe 3 oder dar­un­ter sinkt.

„Gerade in hei­ßen und tro­cke­nen Pha­sen ist ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit offe­nem Feuer uner­läss­lich. Unsere Grün­an­la­gen sind wich­tige Erho­lungs­orte für alle Men­schen in Düs­sel­dorf und zugleich sen­si­ble Natur­flä­chen, die wir gemein­sam schüt­zen müs­sen”, erklärt Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral.

Grund­sätz­lich ist das Gril­len in Düs­sel­dor­fer Parks gedul­det, sofern kein aus­drück­li­ches Ver­bot gilt. Ein­weg­grills sind jedoch stets ver­bo­ten, ebenso das Gril­len direkt auf der Gras­narbe. Zu Bäu­men und Sträu­chern ist wegen mög­li­chen Fun­ken­flugs aus­rei­chend Abstand zu hal­ten. Kohle und Feu­er­reste müs­sen nach dem Gril­len voll­stän­dig gelöscht, Abfälle ord­nungs­ge­mäß ent­sorgt oder mit­ge­nom­men wer­den. Über­mä­ßi­ger Qualm und Lärm sowie Uri­nie­ren in Grün­an­la­gen sind unter­sagt. In Wald- und Forst­be­rei­chen gilt ohne­hin ein gene­rel­les Grillverbot.

Bei län­ge­ren Hit­ze­pe­ri­oden kann die Stadt unab­hän­gig vom Feu­er­in­dex auch ein stadt­wei­tes Grill­ver­bot ver­hän­gen. Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) kon­trol­liert die Ein­hal­tung der Regeln. Ver­stöße kön­nen mit Buß­gel­dern von bis zu 1.000 Euro geahn­det werden.

 

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