© 2026 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Stadt ver­bie­tet Gril­len in Grün­an­la­gen wegen hoher Brandgefahr

Die anhal­tende Hitze und Tro­cken­heit der ver­gan­ge­nen Tage lässt die Gefahr von Vege­ta­ti­ons- und Gras­brän­den in Düs­sel­dorf deut­lich stei­gen. Nach Anga­ben der Stadt wird der Gras­land-Feu­er­in­dex in Kürze die Warn­stufe 4 errei­chen. Aus die­sem Grund ist das Gril­len in den städ­ti­schen Grün­an­la­gen ab sofort unter­sagt. Das Ver­bot gilt so lange, bis der Index wie­der auf Stufe 3 oder nied­ri­ger zurück­geht – die Auf­he­bung erfolgt dann automatisch.

Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral appel­liert an die Ver­nunft der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: „Gerade in hei­ßen und tro­cke­nen Pha­sen ist ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit offe­nem Feuer uner­läss­lich. Unsere Grün­an­la­gen sind wich­tige Erho­lungs­orte für alle Men­schen in Düs­sel­dorf und zugleich sen­si­ble Natur­flä­chen, die wir gemein­sam schüt­zen müssen.“

Grund­sätz­lich ist das Gril­len in Düs­sel­dor­fer Park­an­la­gen gedul­det, sofern vor Ort kein aus­drück­li­ches Grill­ver­bot besteht. Solange keine akute Gefah­ren­lage herrscht, gel­ten daher fol­gende Regeln: Ein­weg­grills sind gene­rell ver­bo­ten, ebenso das Gril­len direkt auf der Gras­narbe. Wegen mög­li­chen Fun­ken­flugs muss aus­rei­chend Abstand zu Bäu­men und Sträu­chern ein­ge­hal­ten wer­den. Kohle und Feu­er­reste sind nach dem Gril­len voll­stän­dig zu löschen, Abfälle müs­sen in geeig­ne­ten Behäl­tern ent­sorgt oder wie­der mit­ge­nom­men wer­den. Zudem sol­len Besu­cher jeder­zeit Rück­sicht auf andere Park­gäste und auf Tiere neh­men und über­mä­ßi­gen Qualm sowie Lärm ver­mei­den. Auch das Uri­nie­ren in Grün­an­la­gen ist unter­sagt und kann geahn­det werden.

In Wald- und Forst­be­rei­chen ist das Gril­len grund­sätz­lich ver­bo­ten. Bei län­ger anhal­ten­den Hit­ze­pe­ri­oden – wie der­zeit – kann die Stadt zudem unab­hän­gig vom Gras­land­feu­er­in­dex ein stadt­wei­tes Grill­ver­bot verhängen.

Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) wird die Ein­hal­tung der Regeln kon­trol­lie­ren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro rech­nen, des­sen genaue Höhe sich nach dem Ein­zel­fall richtet.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Gras­land-Feu­er­in­dex bie­tet der Deut­sche Wetterdienst.