Symbolbild Flughafen Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Flug­ha­fen Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Die Bun­des­po­li­zei hat am ver­gan­ge­nen Wochen­ende bei Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­len am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf fünf Per­so­nen fest­ge­stellt, nach denen mit Haft­be­feh­len gefahn­det wurde. In allen fünf Fäl­len konn­ten die Betrof­fe­nen eine Ersatz­frei­heits­strafe durch die Zah­lung der jewei­li­gen Geld­strafe abwenden.

Am Frei­tag­nach­mit­tag kon­trol­lier­ten die Beam­ten eine 28-jäh­rige Nie­der­län­de­rin, die nach Tel Aviv aus­rei­sen wollte. Gegen die in den Nie­der­lan­den lebende Frau lag ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Aachen wegen Betru­ges vor. Sie konnte die gefor­derte Geld­strafe von 7700 Euro mit Unter­stüt­zung eines Bekann­ten beglei­chen und damit eine Ersatz­frei­heits­strafe von 35 Tagen abwenden.

Am Sams­tag­mor­gen wurde ein 31-jäh­ri­ger ukrai­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger bei der Ein­reise aus Doha kon­trol­liert. Gegen ihn bestand ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Mei­nin­gen wegen Dieb­stahls. Der Mann war im April 2025 rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den. Er zahlte 600 Euro und konnte dadurch eine Ersatz­frei­heits­strafe von 20 Tagen ver­mei­den. Da er die Vor­aus­set­zun­gen für die Ein­reise nicht erfüllte, wurde er anschlie­ßend nach Doha zurückgewiesen.

Am Sonn­tag­mor­gen traf es einen 52-jäh­ri­gen deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, der nach Nizza flie­gen wollte. Bei der Kon­trolle stell­ten die Bun­des­po­li­zis­ten fest, dass die Staats­an­walt­schaft Dort­mund im August die­ses Jah­res einen Haft­be­fehl wegen sechs­fa­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung erlas­sen hatte. Der Esse­ner war im April 2024 rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den. Durch die Zah­lung von 1800 Euro konnte er eine Ersatz­frei­heits­strafe von zehn Tagen abwenden.

Eine Stunde spä­ter kon­trol­lier­ten die Beam­ten einen 23-jäh­ri­gen bul­ga­ri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, der nach Chi­si­nau in Mol­dau aus­rei­sen wollte. Gegen ihn lag ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Hanau wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis vor. Der Mann, der im Novem­ber 2025 ver­ur­teilt wor­den war, zahlte 900 Euro. Damit konnte er eine Ersatz­frei­heits­strafe von 15 Tagen abwenden.

Am Sonn­tag­abend stell­ten die Bun­des­po­li­zis­ten schließ­lich eine 50-jäh­rige tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­rige bei der Aus­rei­se­kon­trolle eines Flu­ges nach Ordu in der Tür­kei fest. Die Staats­an­walt­schaft Dort­mund hatte im Juni die­ses Jah­res wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung einen Haft­be­fehl gegen die im Sep­tem­ber 2024 ver­ur­teilte Frau erlas­sen. Die in Bie­le­feld lebende Frau beglich die Geld­strafe von 1500 Euro und ver­hin­derte damit eine Ersatz­frei­heits­strafe von 25 Tagen.

Alle fünf konn­ten durch die Zah­lung der Geld­strafe die jewei­lige Ersatz­frei­heits­strafe vermeiden.