
Symbolbild Flughafen Düsseldorf © Lokalbüro
Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende bei Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Düsseldorf fünf Personen festgestellt, nach denen mit Haftbefehlen gefahndet wurde. In allen fünf Fällen konnten die Betroffenen eine Ersatzfreiheitsstrafe durch die Zahlung der jeweiligen Geldstrafe abwenden.
Am Freitagnachmittag kontrollierten die Beamten eine 28-jährige Niederländerin, die nach Tel Aviv ausreisen wollte. Gegen die in den Niederlanden lebende Frau lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Betruges vor. Sie konnte die geforderte Geldstrafe von 7700 Euro mit Unterstützung eines Bekannten begleichen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen abwenden.
Am Samstagmorgen wurde ein 31-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger bei der Einreise aus Doha kontrolliert. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Meiningen wegen Diebstahls. Der Mann war im April 2025 rechtskräftig verurteilt worden. Er zahlte 600 Euro und konnte dadurch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen vermeiden. Da er die Voraussetzungen für die Einreise nicht erfüllte, wurde er anschließend nach Doha zurückgewiesen.
Am Sonntagmorgen traf es einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der nach Nizza fliegen wollte. Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen sechsfacher Steuerhinterziehung erlassen hatte. Der Essener war im April 2024 rechtskräftig verurteilt worden. Durch die Zahlung von 1800 Euro konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen abwenden.
Eine Stunde später kontrollierten die Beamten einen 23-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der nach Chisinau in Moldau ausreisen wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hanau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Der Mann, der im November 2025 verurteilt worden war, zahlte 900 Euro. Damit konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden.
Am Sonntagabend stellten die Bundespolizisten schließlich eine 50-jährige türkische Staatsangehörige bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ordu in der Türkei fest. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte im Juni dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung einen Haftbefehl gegen die im September 2024 verurteilte Frau erlassen. Die in Bielefeld lebende Frau beglich die Geldstrafe von 1500 Euro und verhinderte damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen.
Alle fünf konnten durch die Zahlung der Geldstrafe die jeweilige Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden.